Silverberg-Gymnasium Bedburg
Eichendorffstr. 1

50181 Bedburg

Tel.: 02272/2320
Fax: 02272/3338


TERMINE


bis 23.07. Meldung
zur Nachprüfung


26.08.2010
Nachprüfungen


31.08. Friedenskirche
5er Gottesdienst


08. - 10.09.2010
Projekttage


11.09.2010
Präsentationstag


 


 

 


 

 


Schulordnung


Grundsatz:
Je mehr wir alle – Lehrer und Schüler – uns bemühen, aufeinander Rücksicht zu nehmen, desto angenehmer wird unser Zusammenleben in der Schule sein.
Regeln:

  1. Auf dem Schulgelände müssen alle – auch die Fahrradfahrer – im Schritttempo fahren. Motorräder dürfen nur außerhalb des Schulgeländes gestartet werden, damit der Unterricht nicht gestört wird.
  2. Abstellplätze für Fahrräder befinden sich vor dem Karlstraßengebäude. Schüler parken ihre Autos nicht auf dem Schulgelände, sondern auf den öffentlichen Parkplätzen an der Eichendorffstraße.
  3. Morgens betreten die Schüler die Klassen- oder Fachräume nach dem ersten Gong.
  4. Geht bei Beginn der großen Pause zügig auf den Schulhof (Gymnasium). Bei Regenwetter dürft ihr euch auch im PZ aufhalten.
  5. Wenn 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde kein Lehrer erschienen ist, so meldet dies der/die Klassen-/Kurssprecher /in im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
  6. Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler der Unter- und Mittelstufe das Schulgelände des Gymna-siums nicht ohne Genehmigung eines Lehrers verlassen. In den großen Pausen haltet ihr euch nur auf dem Schulhof des Gymnasiums auf.

      7. a) Das Mitführen, die Vorführung und die Verbreitung von Fotos und                Videosequenzen mit gewaltverherrlichendem, pornografischen oder                rechtsradikalem Inhalt sind nicht gestattet, werden der Polizei gemeldet                und können strafrechtlich verfolgt werden.
          b) Elektronische Kommunikationsmittel und Geräte zur Speicherung von                Daten (Mobiltelefone, Pocket-PC, MP3-Player u. Ä.) dürfen bei                Klassenarbeiten und Klausuren nicht benutzt werden und müssen                ausgeschaltet in den Schultaschen aufbewahrt werden.
          c) Auf dem Schulgelände ist die Benutzung von Musikabspielgeräten               (MP3-Player, Walkmen, Discmen,  u. Ä.) nicht gestattet. Ausnahmen:                Oberstufenaufenthaltsräume und Eingangshalle während der                Freistunden.
          d) Mobiltelefone sind auf dem Schulgelände grundsätzlich auszuschalten.                Das Aufnehmen von Fotos und Videosequenzen ist ausdrücklich                untersagt.
      8. Damit in den Unterrichtsräumen, Fluren, Toiletten und Außenanlagen kein           Müll herumliegt, sorgt jeder dafür, dass nichts auf die Erde geworfen wird.
          Darüber hinaus soll jeder evtl. doch herumliegendes Papier o. Ä. aufheben,           auch wenn er nicht der Verursacher war. Das heißt, dass alle Räume und           Flure ordentlich hinterlassen werden. Nach der letzten Unterrichtsstunde:           Stühle hochstellen, Tafel putzen, Müll aufsammeln.
     9.  Offene Getränke dürfen nicht mit in die Klassen und Flure genommen            werden.
    10.  Der Verkauf von Speisen auf dem Schulgrundstück im Rahmen der             pädagogischen Übermittagsbetreuung darf während der allgemeinen             Unterrichtszeit grundsätzlich nur durch von der Schule beauftragte Firmen             erfolgen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Schulleiters.
    11.  Wer Schuleinrichtungen (Mobiliar, Türen z. B.) oder Lehrmittel (entliehene             Bücher) beschädigt, muss für Schaden aufkommen.                    
    12.  Damit andere nicht gefährdet werden, dürft ihr keine gefährlichen            Gegenstände mit in die Schule bringen.
    13. Tobt und lärmt nicht auf den Fluren. Denkt an eure Mitschüler, die            Klassenarbeiten schreiben. Bleibt während der 5-Minuten-Pause in den            Klassenräumen.
    14.  Ballspielen ist nur auf dem Schulhof und nur mit weichen Bällen gestattet            (keine Tennisbälle). Schneebälle gelten nicht als weiche Bälle.
    15.  Wertsachen und größere Geldbeträge sollen nicht mit in die Schule             gebracht werden. Sie sind grundsätzlich nicht versichert.
    16.  Mäntel und Jacken sollten an der Garderobe aufgehängt werden. Nur dann             sind sie versichert. Lasst nichts in den Taschen.
    17.  Fundsachen gebt ihr bitte in der Hausmeisterloge ab. Was in der Turnhalle             liegen geblieben ist, gebt ihr den Sportlehrern.
    18.  Vermeidet Lärm in den Arbeits- und Aufenthaltsräumen der Oberstufe.
    19.  Oberstufenschüler halten sich in ihrer unterrichtsfreien Zeit bitte nicht vor             Klassenräumen auf, in denen unterrichtet wird.
    20.  Schulfremde Informationen, Werbung, Plakate dürfen nur mit Genehmigung             des Schulleiters ausgelegt, ausgehängt oder verteilt werden.
    21.  Ihr müsst die Anweisungen aller Lehrer des Schulzentrums (also auch der             Lehrer von Haupt- und Realschule) befolgen.
    22.  An der Haltestelle der Schulbusse ist das Unfallrisiko besonders hoch.            Bleibt deshalb hinter den Barrieren, bis der Bus zum Stehen gekommen            ist, und steigt ohne zu drängeln ein und aus. Nehmt Rücksicht auf die            jüngeren Schüler.

Schülerinnen und Schüler, die gegen diese Regeln verstoßen, werden zu besonderen Diensten herangezogen. Bei schweren Verstößen können zusätzlich disziplinarische Maßnahmen verhängt werden.   (Stand: 04.06.2009)


Die Hausordnung als pdf-Datei.