Wahlpflichtbereich II
Ab Klasse 8 kommt zum bis dahin bekannten Fächerkanon ein sogenannter Wahlpflichtbereich II hinzu. Im Rahmen dieses zusätzlichen verbindlichen Unterrichts können die Schülerinnen und Schüler ihren Interessen und Begabungen entsprechend ein zusätzliches Fach bzw. eine Fächerkombination wählen.
Die dritte Fremdsprache wird dreistündig, alle anderen Fächer bzw. Fächerkombinationen werden zweistündig unterrichtet. Die Wahl erfolgt für zwei Schuljahre.
Das Angebot
Sprachlicher und künstlerischer Bereich
- Französisch (mit der Möglichkeit, dieses Fach in der Oberstufe als Grund- oder Leistungskurs fortzusetzen)
- Kunst, zur Schulung der optischen Wahrnehmungsfähigkeit; insbesondere räumliche Zusammenhänge und Proportionen sollen erfasst werden
Gesellschaftswissenschaftlicher Bereich
- Politik/Wirtschaft, ein fächerverbindendes Unterrichtsangebot aus Soziologie, Politikwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften
- Erdkunde, unter Berücksichtigung physio- und anthropogeographischer Aspekte
Naturwissenschaftlicher Bereich
- Biologie/Chemie, ein fächerverbindendes Angebot, bei dem naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen vertieft werden
- Informatik, ein PC-gestütztes Unterrichtsangebot zum tieferen Verständnis grundlegender Zusammenhänge im Bereich der Informatik
Lernstandserhebung in Klasse 8
Lernstandserhebungen sind eine wichtige Grundlage für eine systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sie bieten den Lehrerinnen und Lehrern Informationen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten die Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe verfügen und inwieweit in den untersuchten Teilbereichen die fachlichen Anforderungen der nationalen Bildungsstandards und der Lehrpläne erfüllt wurden.
In Klasse 8 werden die Lernstandserhebungen in den Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch durchgeführt. Sie beziehen sich im jährlichen Wechsel auf unterschiedliche Teilleistungsbereiche dieser Fächer.
Zusammengefasst lassen sich die folgenden Ziele der Lernstandserhebungen formulieren:
- Feststellung des Lern- und Förderbedarfs in den überprüften fachlichen Bereichen,
- Weiterentwicklung des Unterrichts und der schulischen Arbeit,
- Standardüberprüfung und Qualitätssicherung,
- Unterstützung der Umsetzung der Kernlehrpläne und nationalen Bildungsstandards,
- Stärkung der diagnostischen Kompetenz von Lehrkräften und
- Bereitstellung von ergänzenden Informationen für die schulübergreifende Qualitätssicherung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Schulministeriums: Lernstandserhebung 8