Aktuelle Bürgerinformation: Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte zum Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen, insbesondere der Krankenhausversorgung, bestmöglich zu verhindern.
Am 28. Februar 2023 lief die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Die Bundesregierung hat dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Übersicht der Schnelltestanbieter in Bedburg
Name | Adresse | Telefon | Bemerkung | |
Apotheken | Linden Apotheke | Langemarckstr. 2, | 02272/3225 | Keine PCR-Testungen |
Ein Anspruch auf kostenlose oder vergünstigte Tests besteht seit dem 1. März 2023 nicht mehr.
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