Meldeangelegenheiten
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) sind Einwohner*innen verpflichtet, sich dort anzumelden, wo sie wohnen. Die Daten dieser Anmeldung werden im Melderegister der jeweiligen Meldebehörde gespeichert.
Die Meldebehörden dürfen bestimmte Daten der Einwohner*innen an verschiedene Organisationen/Gruppierungen weitergeben, sofern der Weitergabe nicht widersprochen bzw. der Weitergabe explizit zugestimmt wurde.
Weitere Informationen zum Widerspruchsrecht finden Sie hier.
Dokumente / Wichtige Informationen:
► Hinweis: Für Rückfragen zu allen Themen stehen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros (buergerbuero@bedburg.de) zur Verfügung.
- Abmeldung einer Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt beim Hauptwohnsitz. Eine Abmeldung ins Ausland kann im Bedburger Bürgerbüro durchgeführt werden - sie muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro Bedburg erfolgen.
- Ausstellung einer (erweiterten) Meldebescheinigung
Ein Antrag auf Ausstellung einer (erweiterten) Meldebescheinigung muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro Bedburg erfolgen.
- Antrag auf Eintragung einer Melderegisterauskunftssperre gemäß § 51 Bundesmeldegesetz
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
(Diese Einverständniserklärung wird nur benötigt, wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-)Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.)
- Führungszeugnis online beantragen
- Melderegisterauskunft (einfach, auch für mehrere Personen)
- Melderegisterauskunft (erweitert)
- Meldeschein - Anmeldung (§ 23 Abs. 1 BMG)
Eine Anmeldung muss persönlich bzw. durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro erfolgen. Nachfolgende Unterlagen sind hierfür mitzubringen:- Ausweisdokument
- Nachweis über Familienstand (sofern verheiratet oder geschieden)
- bei Kindern: Geburtsurkunden
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein - Abmeldung (§ 23 Abs. 1 BMG)
Eine Abmeldung ist nur bei einer Abmeldung ins Ausland erforderlich, diese muss persönlich bzw. durch durch die bevollmächtigte Person vor Ort im Bürgerbüro erfolgen.
- Vollmacht zur
- Abgabe des von mir unterschriebenen Meldescheins und Entgegennahme der Meldebestätigung
- Beantragung und Abholung einer Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
- KfZ-Ummeldung (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Beantragung eines Schwerbehindertenausweises - Dies gilt nicht für Schwerbehindertenausweise, die bereits das neue Scheckkartenformat haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Schwerbehindertenausweis.
- Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister (Öffentliche Bekanntmachung)
- Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz
- Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenschutz:
Online-Terminvergabe Bürgerbüro - Bitte beachten Sie, dass Sie online derzeit keine Termine buchen können:
Sehr geehrte Bürger*innen,
aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie und der damit sowie mit dem bundesweiten Lockdown verbundenen Kontaktvermeidung, können ab sofort online keine Termine mehr für das Bürgerbüro der Stadt Bedburg gebucht werden; der Service der Online-Terminvergabe ist ausgesetzt. Alle bisher darüber vergebenen Termine behalten weiter ihre Gültigkeit.
In dringenden unaufschiebbaren Angelegenheiten wenden Sie sich bitte per Telefon (02272 / 402 321) oder E-Mail (buergerbuero@bedburg.de) an das Bürgerbüro. Ein Notdienst ist eingerichtet.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis. Wir informieren Sie rechtzeitig über unsere Homepage und in den sozialen Netzwerken, sobald die Online-Terminvergabe wieder zur Verfügung steht.
Ihr Bürgerbüro
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Birrewitz, Annika |
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Frenger, Anja |
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Muckel, Stefanie |
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Rüttgers, Martina |
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Sommerfeld, Ursula |
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Münchrath, Luca |
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zuständiges Amt:
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 16:00