Kinderreisepass
Kinderreisepass / Kinderausweis
Kinderreisepässe können für alle Personen ausgestellt werden, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausweispflicht besteht jedoch nicht. Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten sie bei der Auslandsvertretung des Landes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Der Kinderreisepass sollte, sofern Ihr Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung schon schreiben kann, mit seiner Unterschrift ausgestellt werden. Ab dem 10. Lebensjahr muss der Kinderreisepass durch Ihr Kind bei der Beantragung unterschrieben werden. Der Antrag ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterzeichnen.
Kinderreisepässe werden für alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Bedburg vom Bürgerbüro ausgestellt. Sofern alle Unterlagen und Unterschriften vorliegen, erfolgt die Ausstellung des Kinderreisepasses kurzfristig.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Größe und Augenfarbe des Kindes
- soweit vorhanden, den alten Kinderreisepass/Kinderausweis
- ein hochformatiges Lichtbild neuesten Datums in den Maßen 35 mm x 45 mm, dass den Vorgaben zur Erstellung von Reisepässen, die biometrische Merkmale enthalten entspricht. Bitte wenden Sie sich hierzu an einen der Bedburger Fotografen. Automatenbilder erfüllen die Anforderungen in den meisten Fällen zur Zeit leider nicht. Die genauen Anforderungen können Sie der Fotomustertafel für Reisepässe entnehmen.
- Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter
Bei Aussiedlern und Spätaussiedlern sind bei der ersten Beantragung in Bedburg eventuell zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Bürgerbüro.
Information für die Ausstellung von Ausweisen für Kinder bis 12 Jahre.
Sonstige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass alle von der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Kinderausweisdokumente (Kinderausweis, Kinderreisepass) nicht mehr zur visafreien Einreise in die USA berechtigen. Zur visafreien Einreise ist immer ein gültiger Reisepass erforderlich. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch unter http://www.usembassy.de/.
Online-Terminvergabe Bürgerbüro:
Ob die Beantragung des Personalausweises oder Führungszeugnisses, die Ausstellung einer Meldebescheinigung oder eine Ummeldung, mit der Option der Online-Terminbuchung sehen Sie auf einen Blick, welche Termine im Bürgerbüro verfügbar sind und können Ihre Auswahl mit nur wenigen Klicks schnell und bequem von zuhause aus buchen.
► Hier geht es zur Online-Terminvergabe.
Wir bitten Sie, etwaige Rückfragen zu Ihrem Termin ausschließlich über die E-Mail buergerbuero@bedburg.de zu stellen. Wir weisen darauf hin, dass eine Terminbuchung ausschließlich für das von Ihnen gewählte Anliegen gilt. Mehrere Anliegen bitten wir aufgrund der Zeitbegrenzung jeweils einzeln in das System zu buchen.
Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske mehr, wir empfehlen jedoch weiterhin, eine Maske zu tragen. Diese Regelung gilt für den Besuch sämtlicher Organisationseinheiten. Im Rahmen des Termins besteht keine 3G-Regel mehr.
Für die Bereiche des Bürgerbüros, des Standesamtes und des Sozialamtes sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. Wir weisen darauf hin, dass fertige Ausweisdokumente ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abgeholt werden können.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Ihr Bürgerbüro
Dokumente / Wichtige Informationen:
► Hinweis: Eine Beantragung eines Kinderreisepasses (auch für den vorläufigen Kinderreisepass, den Reisepass) und eines Kinderausweises (auch für den vorläufigen Personalausweis für Kinder) muss persönlich bzw. durch einen Bevollmächtigten vor Ort im Bürgerbüro erfolgen. Bei Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Bürgerbüros (buergerbuero@bedburg.de) zur Verfügung.
- Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
- Ausweis oder Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten (bei alleinigem Sorgerecht bitte entsprechendes Urteil beifügen)
- 1 Passfoto (biometrisch)
- Kinderreisepass - Übersicht
- Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Reisedokumentes bzw. eines (vorläufigen) Personalausweises
Gebühren:
- Ausstellung: 13,00 Euro
- Verlängerung: 6,00 Euro