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Für den Neubau, den Umbau und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen und Gebäude wird eine Baugenehmigung benötigt.

Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Bauaufsicht der Stadt Bedburg einzureichen. Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail (bauordnung@bedburg.de) an die Untere Bauaufsicht. Alle Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt, die Sprechzeiten unter Öffnungszeiten. Die wichtigsten Formulare (im PDF-Format) und interessante Informationen zum Thema "Bauen in Bedburg" finden Sie auch auf der Seite der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. 

Benötigte Unterlagen

Diese Unterlagen werden benötigt:              

  • Bauantragsformular
  • Auszüge aus dem Katasterkartenwerk (Flurkarte) bei Vorhaben gemäß § 34 oder 35 des Baugesetzbuches
  • Lageplan gemäß § 3 BauPrüfVO
  • Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung im Bereich eines Bebauungsplanes
  • Bauzeichnungen gemäß § 4 BauPrüfVO
  • Baubeschreibungsformular
  • Bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung
  • Berechnung des umbauten Raumes
  • Ggf. sind weitergehende Unterlagen notwendig, insbesondere bei (kleinen) Sonderbauten (Gebäude, die keine reine Wohnnutzung aufweisen)

Erlischen einer Baugenehmigung

Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr verlängert werden.



Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung - Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Antrag Baugenehmigungsverfahren
Antrag Genehmigungsfreistellung
Antrag Grundstücksteilung / Negativzeugnis
Antrag Referenzielles Baugenehmigungsverfahren Bezugsgebäude
Antrag Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Antrag Werbeanlage
Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
Baubeschreibung
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Erklärung zur Errichtung einer zweiten Wohnungseinheit für Familienangehörige (§ 35 Absatz 4 Nummer 5 Baugesetzbuch)
Vertretungsvollmacht für Bauangelegenheiten
Ingo Bringmann
02272 / 402 - 624
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Sabrina Haddar
02272 / 402 - 623
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
  • stellv. Fachdienstleiterin
Nicole Ruland
02272 / 402 - 622
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Philipp Jantzen
02272 / 402 - 611
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Fachdienst 5 - Untere Bauaufsicht
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Fachdienst 5 - Untere Bauaufsicht
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr

Oder Sprechzeiten nach Vereinbarung. 

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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++

© Stadt Bedburg 2025

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