Feuerwerk
Ein Feuerwerk der Klasse II ist Feuerwerk, wie es üblicherweise in der Silvesternacht von jeder Person, die 18 Jahre alt ist, abgebrannt werden darf. Wenn Sie solch ein Feuerwerk zu einer anderen Gelegenheit (z.B. privates Fest) abbrennen wollen, dann benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese Genehmigung ist beim Ordnungsamt der Stadt Bedburg zu beantragen. Kontaktmöglichkeiten unf Sprechzeiten finden Sie unter den Reitern "Kontakt" und "Öffnungzeiten". Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Allgemeine Informationen
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18 Lebensjahr vollendet haben.
Feuerwerke müssen während der Sommerzeit um 22.30 Uhr und während der Winterzeit um 22.00 Uhr beendet sein.
In den Monaten Mai, Juni und Juli darf ein Feuerwerk ausnahmsweise um 23.00 Uhr beendet sein.
Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen.
Benötigte Unterlagen
Für die Genehmigung benötigen Sie:
einen formlosen schriftlichen Antrag
Angaben zu Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
Angaben zum Ort des Feuerwerkes
Angaben zum Anlass des Feuerwerkes
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtliche Grundlage ist § 11 Abs. 2 Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein Westfalen.
Beachten Sie bitte, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Seniorenheimen und Krankenhäusern untersagt ist.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 40,00 Euro