Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagespflege ist vorrangig eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-3 Jahren.
Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation in einer kleinen Gruppe und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Kindertagespflege gegenüber der Kindertagesstätte gesehen.
Die Betreuung wird von qualifizierten Tagespflegepersonen geleistet und umfasst analog zu den Kindertageseinrichtungen die Betreuung, Bildung und Förderung des Kindes.
Tagespflegemütter und - väter, die fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sind, bieten eine qualifizierte und flexible Betreuung, die besonders gut auf die individuellen Bedürfnisse von Familien eingehen kann.
Wer betreut Ihr Kind?
Die Tagespflegepersonen der Stadt Bedburg haben den Qualifikationskurs zur Tagespflegeperson nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes absolviert und haben eine entsprechende Pflegeerlaubnis vom Jugendamt erhalten.
Wo findet die Betreuung statt?
Die qualifizierten Tagespflegepersonen betreuen in der Regel bis zu 3 Kinder in Ihrem eigenen Haushalt. Die Betreuung kann auch in anderen geeigneten Räumen stattfinden, wie z.B.. in der Großtagespflege. Hier werden 9 Kinder von zwei bis drei qualifizierten Tagespflegepersonen betreut.
Wir bieten Ihnen:
- Vermittlung von qualifizierten Tagespflegepersonen
- Bedarfsgerechtes Angebot (ab 15 bis 45 Wochenstunden)
- Beratung und Information für interessierte Eltern und Kindertagespflegepersonen
- Fachliche Beratung der Kindertagespflegepersonen
- Finanzielle Unterstützung (Nach den aktuellen Richtlinien der Stadt Bedburg wird der Beitrag anhand der Elternbeitragstabelle ermittelt
Gemeinsam mit dem Jugendamt wird eine geeignete Betreuungsperson für Ihr Kind ausgewählt. Die Eltern können dann mit der Tagespflegeperson Absprachen treffen, wie die Betreuung gestaltet werden soll. Kinder bis zum 14. Lebensjahr können von einer Tagespflegeperson betreut werden, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht.
Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung sind:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Bedburg
- ab 15 Stunden wöchentlich von mindestens 3 Monaten bis max. 45 Wochenstunden
- Bedarf aufgrund von Ausbildung, Berufstätigkeit, Studium etc.
- Die Tagespflegeperson besitzt die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
Sie möchten Tagespflegeperson werden?
Wer Kinder außerhalb ihrer elterlichen Wohnung mehr als 15 Stunden und länger als 3 Monate betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis vom zuständigen Jugendamt.
Vorraussetzungen für die Erlangung einer Pflegeerlaubnis:
- Mindestens Hauptschulabschluss
- Bewerbung und Lebenslauf
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- persönliche Eignung
- geeignete, kindgerechte Räumlichkeiten
- Erste Hilfe Kurs am Kind
- Teilnahme an einem anerkannten Qualifizierungskurs nach dem Curriculum
- des Deutschen Jugendinstitutes
Die Stadt Bedburg bietet Ihnen:
- Vermittlung von Tagespflegekindern
- Hälftige Erstattung des Qualifizierungskurses nach der ersten Belegung eines Kindes aus Bedburg
- Übernahme der Unfallversicherung für die Tagespflegeperson
- Erstattung der Kosten von 50% der Alterssicherung und Krankenversicherung
- Beratung von Tagespflegepersonen
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als Tagespflegeperson? Gerne steht Ihnen die Fachberatung Kindertagespflege im Jugendamt der Stadt Bedburg zur Verfügung.
Sie haben Fragen zur Vermittlung und zu den Anträgen eines Kindertagespflegeplatzes?
Für Fragen zu den Elternbeiträgen können Sie sich gerne an Heike Schnitzler wenden.
Anhand dieser Tabelle können Sie entnehmen, in welchem Ortsteil der Stadt Bedburg qualifizierte Kindertagespflege angeboten wird:
Da nicht alle qualifizierten Tagespflegepersonen in dieser Tabelle aufgeführt sind, möchten wir Sie bitten, Kontakt zu der Fachberatung Kindertagespflege aufzunehmen.
Gerne werden Sie ausführlich beraten.
Qualifizierte Kindertagespflegeperson | Ortsteil | Plätze in qualifizierter Kindertagespflege | Angebotene Betreuungszeiten |
Tagespflegeperson | Broich | 4 Kinder U3 | Montag bis Freitag 7:00 Uhr- 18:00 Uhr |
Tagespflegeperson | Broich | 4 Kinder U3 | Montag bis Freitag Flexibel nach Absprache |
Tagespflegeperson | Kaster | 5 Kinder U3 | Montag bis Freitag 7:30 Uhr- 16:30 Uhr |
Tagespflegeperson | Kirdorf | 3 Kinder U3 | Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr- 18:00 Uhr |
Großtagespflege | Kirdorf | 9 Kinder U3 | Montag bis Freitag 7:30 Uhr- 16:30 Uhr |
Tagespflegeperson | Kaster | 5 Kinder U3 | Montag bis Donnerstag 7:30 Uhr- 17:00 Uhr |
Tagespflegeperson | West | 4 Kinder U3 | Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Großtagespflege | Bedburg | 2 Gruppen zu jeweils 9 Kinder U3 | Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr |
Dokumente:
Die Ansprechpartner finden Sie in der Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße.
Anschrift:
Stadtverwaltung Bedburg
Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße
Adolf-Silverberg-Str. 17
50181 Bedburg
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Gloyer, Kristina |
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Schnitzler, Heike |
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Terwort, Yvonne |
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zuständiges Amt:
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 16:00