Was sind Nachträge?
Mit Nachtrag bezeichnet man im Vertragsrecht eine nachträgliche, nach dem ursprünglichen Vertragsschluss vorgenommene Änderung des Vertrags, speziell die nachträglich hinzugefügten Teile des Vertrags. (Quelle: Wikipedia)
Die Stadt Bedburg hat bei der Rathauszentralisierung einen Generalplaner eingesetzt.
Die technische und zeitliche Koordinierung der Fachplaner- und Fachingenieurleistungen ist vom Generalplaner durchzuführen und zu steuern, insbesondere durch Aufstellen, Abstimmen und Fortschreiben von Termin- und Ablaufplänen für die Planung und die Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen.
Kurz: Der GP muss die Baustelle und Gewerke planen und sehen, dass alles richtig und pünktlich läuft.
Für all dies ist vor Ort die Bauüberwachung mit Sitz in Berlin und Köln verantwortlich. Diese Bauüberwachung wurde von GP Anderhalten an ein Subunternehmen übergeben, welches diesen Auftrag mangelhaft erfüllt hat und inzwischen von ihm entlassen wurde. Es gab unter anderem keine aktualisierten Bauzeitpläne, keine Koordination des Bauablaufs und der Gewerkeschnittstellen, keine Kostenfortschreibung, keine Budgetüberwachung, eine nur unzureichende Nachtragsprüfung mit meist erheblichem Zeitverzug (teilweise bis zu einem Jahr).
Dies verbunden mit Problemen auf der Baustelle, die aufgrund einer mangelhaften Gebäudeplanung entstanden sind, führte dazu, dass die Gewerke in der Baustelle zeitlich in Verzug geraten sind.
Da viele Gewerke voneinander in Abhängigkeit stehen, konnten Firmen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt mit den beauftragten Arbeiten beginnen. Das führt zu einem wirtschaftlichen Schaden im beauftragten Unternehmen, der als so genannter „Nachtrag“ zusätzlich als Forderung an den Auftraggeber gestellt wird.
Die Nachträge sind nicht durch nachträgliche Extra-Wünsche der Stadt Bedburg begründet!