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Baugrundstücke - Verkauf und Beratung

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Newsletter Baugrundstücke

Die Stadtverwaltung kündigt die Vermarktung von Baugrundstücken über einen Newsletter, diese Homepage und die Bedburger Nachrichten an.
   
Interessentinnen und Interessenten können sich hier für den Newsletter eintragen und bleiben so immer auf dem neuesten Stand:



Das Interessentenbekundungsphase zum 3. Losverfahren für Grundstücke in der Ressourcenschutzsiedlung Bedburg-Kaster läuft. 
   
Interessiert? Mehr dazu finden Sie hier.
  


Losverfahren

Die städtischen Baugrundstücke werden in einem Losverfahren mit folgendem Ablauf vergeben:

1. Ankündigung

Das Losverfahren wird über den Newsletter, diese Homepage, die Bedburger Nachrichten und die sozialen Netzwerke angekündigt.
   

2. Interessentenbekundungsphase:

Innerhalb einer angegebenen Frist müssen sich alle Interessentinnen und Interessenten (auch die im Newsletter eingetragenen) bewerben. Die Bewerbung erfolgt über diese Website. Hier sind dann auch alle relevanten Unterlagen und Informationen zu den Baugrundstücken hinterlegt.
     

3. Auslosung Reihenfolge

Nach Ende der Interessentenbekundungsphase wird, unter notarieller Aufsicht, eine Reihenfolge der BewerberInnen ausgelost.
    
4. Vergabetermin

In einem Vergabetermin werden die Rangplätze nacheinander aufgerufen, und die Aufgerufenen können sich entweder eines der dann noch freien Grundstücke reservieren, oder sich bei einem bereits reservierten Grundstück als Nachrücker eintragen lassen. Die BewerberInnen müssen am Vergabetermin persönlich teilnehmen, oder sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Bei Nichtanwesenheit verfällt der Rangplatz.

Bei Reservierung eines Grundstücks ist eine Anzahlung in Höhe von 1.000,00 € zu leisten, die mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Bei Rücktritt von der Reservierung werden 500,00 € erstattet, der andere Teilbetrag wird als Reservierungsentgelt einbehalten.


Bauverpflichtung

Alle städtischen Baugrundstücke werden mit einer Bauverpflichtung verkauft. Das bedeutet, dass die Erwerber verpflichtet sind, innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Beurkundungstermin mit dem Bau zu beginnen und diesen zügig fortzusetzen. Andernfalls kann die Stadt Bedburg, auch ohne Zustimmung der Erwerber, den Kaufvertrag rückabwickeln. Entsprechende Regelungen werden in den Kaufvertrag aufgenommen.


Baugebiete

In der Stadt Bedburg werden derzeit folgende Baugebiete entwickelt:

Stadt Bedburg

Ressourcenschutzsiedlung

Die Bewerbungsfrist für das Losverfahren für die Ressourcenschutzsiedlung ist abgelaufen.
   
     
Privat

- Baugebiet Burgstraße: Die Weisenburger Projekt GmbH wird an der Burgstraße in Bedburg-Lipp 24 energieeffiziente Doppelhaushälften entwickeln. Informationen dazu finden Sie in Kürze hier: Bedburg:: weisenburger.
    
- Ehemalige Zuckerfabrik Bedburg: Dieses Baugebiet wird durch einen Privatinvestor entwickelt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Domus Immobilien AG.
    
   
Einzelgrundstücke

Je nach Situation vermarkten wir auch Einzelgrundstücke (z.B. ehemalige Spielplätze). 

Derzeit werden keine Einzelgrundstücke angeboten.
 



Markus Teich
02272 / 402 - 605
02272 / 402 - 149
E-Mail senden
Fachdienst 5 – Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg - Kaster
Fachdienst 5 – Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402-0
Fax:
02272 / 402-149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montags- und dienstagsvormittags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Die Maskenpflicht im zentralen Rathaus in Kaster entfällt. Es besteht aber weiterhin die Empfehlung, eine Maske zu tragen. Diese Regelung gilt für den Besuch sämtlicher Organisationseinheiten.

Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses einen Termin buchen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++
   
+++ Wir stellen auf bargeldloses Zahlen um.
Mehr erfahren Sie hier. +++

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