Städtebauliche Projekte und Konzepte
Bedburg ist eine Stadt in Bewegung:
Ehemalige Industrie- oder Gewerbestandorte werden umgenutzt, neue Standorte für Arbeitsplätze entstehen, ebenso wie Wohngebiete für ganz unterschiedliche Zielgruppen. Gleichzeitig wollen wir die Qualität des Städtebaus in Bedburg fördern und entwickeln.
Ein Schwerpunkt der örtlichen Stadtentwicklung ist die weitere städtebauliche und funktionale Aufwertung der Bedburger Innenstadt. Der Rat der Stadt Bedburg hat in der Sitzung am 16. Januar 2018 mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, dem Konzept des Bonner Unternehmens „terrana Bauprojekt GmbH“ zu folgen und deren Angebot für einen Umbau und eine Neugestaltung des Bestandgebäudes in der Bedburger Innenstadt anzunehmen. Damit wurde der Weg für die Weiterentwicklung der Bedburger Innenstadt frei gemacht und das Verfahren um die Nachnutzung der Schlüsselimmobilie des ehemaligen „TOOM-Marktes“ ist beendet. Der Umbau begann im Herbst 2019 und wird etwa ein Jahr dauern.
Mit dem im November 2019 beschlossenen ISEK – dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept – hat die Stadt Bedburg ein Konzept für den Umbau von Innenstadt und Schlosspark vorgelegt, dass im Frühjahr 2020 den Weg frei gemacht hat für Mittel aus der Städtebauförderung.
Exemplarisch für die Erschließung neuer Wohnstandorte stehen zum einen das Projekt „Sonnenfeld“, das derzeit in die Realisierung geht. Hier werden an einem zentralen Standort Wohnbaugrundstücke für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt. Und auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik soll nach dem Entwurf des Büros ksg – kister scheithauer gross ein vollständig neues nachhaltiges Stadtquartier entwickelt werden. In dem nachfolgenden Ausschnitt des Films „Bedburg ZwanzigZwanzig", der zur Einbringung des Haushaltes am 21. November 2017 dem Rat präsentiert wurde, sehen Sie die Planungen zu dem Gelände.
Den kompletten Film "Bedburg 2020" können Sie sich hier anschauen.
Der Flächennutzungsplan für die Stadt Bedburg gibt darüber hinaus einen Überblick über die Grundstruktur der Stadt und ihrer Nutzungen. Er wird regelmäßig aktualisiert und angepasst und dient als Bindeglied zwischen der Regionalplanung und der verbindlichen Bauleitplanung, die als Ortssatzung für jedermann verbindlich ist.
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