Erleichterungen für die Grünabfuhr im Januar und März
Wir weisen darauf hin, dass für die Grünabfuhr am 21. / 22. Januar sowie 3. / 4. März 2021 neben den städtischen Papiersäcken auch neutrale Papiersäcke rausgestellt werden können, die nicht bei der Stadtverwaltung erworben wurden. Wichtig ist hierbei lediglich die Kompostierbarkeit der Säcke. Neutrale Papiersäcke sind beispielsweise in Baumärkten erhältlich.
Ergänzend hierzu ist es an diesen Tagen auch möglich, Umleerbehältnisse wie Mörtelkübel, Wäschekörbe und Ähnliches zur Entsorgung der Grünabfälle zu nutzen. BürgerInnen sollten beachten, dass hierunter keine Kunststoffsäcke fallen.
Ob diese Ausnahmeregelungen auch für den Grünabfuhrtermin in der letzten Aprilwoche gelten, erfahren BürgerInnen rechtzeitig unter www.bedburg.de, über unsere sozialen Netzwerke sowie über die Presse.
Wir bitten um Beachtung.