Neue Regelung für biometrische Bilder: Foto für Ausweis muss digital vorliegen

Seit dem 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln. Die biometrischen Passbilder dürfen seither nur noch digital an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Passbilder auf Papier werden nicht mehr akzeptiert.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten. Die Bilder können gegen eine Gebühr von sechs Euro auch an der Fotostation (Speed-Capture-Station) im Bedburger Rathaus gemacht werden.
Für Fotodienstleistende bedeuten dies, dass Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ausschließlich digital aufgenommen und über einen zertifizierten Cloud-Service an die zuständige Behörde übermittelt werden dürfen. Eine Liste mit den lizensierten Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren. Grundlage der neuen Regelungen ist das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen.