- Fernzugriffe nur nach Rücksprache mit EDV-Einheit zulassen
Fernzugriffe verhindern
Gelegentlich werden Sie Anwendungen nutzen, die Probleme bereiten. Die Hersteller einiger dieser Programme bieten als Dienstleistung oft eine Online-Unterstützung über das Internet. Das heißt, dass ein Mitarbeiter oder ein Mitarbeiterin des Unternehmens sich in Ihre laufende Anwendung einklinkt, um Ihnen aus der Ferne und in Echtzeit zu helfen.
Die Freigabe einer solchen Online-Unterstützung durch Sie kann dazu führen, dass die helfende Person über den eigentlichen Umfang hinaus Zugriff auf Daten oder Anwendungen in Ihrem Verwaltung erhält.
Diese Form der Hilfeleistung sollte daher nur nach vorheriger Rücksprache mit Ihrer zuständigen EDV-Einheit und zudem nur für einen Einzelfall von Ihnen genehmigt werden.