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BITS Behörden-IT-Sicherheitstraining Version 2.0
Gefördert vom Städte- und Gemeindebund NRW
Feedback & Infos

Bitte beachten Sie, dass bei vielen Verwaltungen der Internetzugang nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden darf. Das Nähere regelt eine Dienstanweisung oder -vereinbarung – bitte informieren Sie sich über die Gegebenheiten in Ihrer Organisation.

Zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Fehleranalyse muss der Internetverkehr in bestimmten Situationen überwacht werden. Details hierzu erfahren Sie bei Ihren Vorgesetzten oder Ihrer IT-Abteilung. Seien Sie sich bei Ihrem Internetverhalten darüber bewusst!

Verwaltungsspezifische 
Richtlinien zur Internetnutzung

Viele Verwaltungen legen konkrete Richtlinien für die Internetnutzung fest. Diese regeln Themen wie

  • die private Nutzung von Internet-Diensten,
  • den Umgang mit schützenswerten und vertraulichen Daten,
  • die Verantwortung der Mitarbeiterschaft für Datenschutz und Datensicherheit,
  • Verbote der Beschaffung, Verwendung und Installation nicht freigegebener oder lizenzierter Software,
  • Verbote von Einrichtung und Betrieb nicht-genehmigter Internet-Zugänge,
  • die Protokollierung von E-Mail- und Internet-Nutzung.

Genauere Informationen erhalten Sie auf den Info-Seiten.