Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Kämmerer Herbert Baum appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen.