Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
[17.09.2020 Stand der Erklärung]
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß §§ 10 b, d BGG NRW sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Die Stadt Bedburg ist bemüht, ihre Website www.bedburg.de und mobile Anwendung im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bedburg.de/.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 Version 2.1.2 (09-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte und Gründe für die nicht barrierefreie Gestaltung:
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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 17.09.2020 überprüft. Die Einschätzung basiert auf eine Selbstbewertung.
Die Stadt Bedburg gewährleistet, dass die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 richtig sind und in Form einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website oder mobilen Anwendung mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102' kontrolliert wurden.
Feedback und Kontaktangaben:
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Stadt Bedburg
Fachdienst 7
Laura Berndt
Am Rathaus 1
02272 / 402 - 126
Ombudsverfahren (§§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW):
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Ombudsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderungen, einen Antrag auf Einleitung eines Ombudssverfahrens nach dem § 10 d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) stellen.
Diesen finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/antrag_ombudsverfahren_0.pdf
Die Ombudsstelle nach § 10 d des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) steht den Nutzerinnen und Nutzern bei Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes, die nicht barrierefreie Inhalte enthalten, zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger öffentlicher Belange diese beheben kann.
Das Ombudssverfahren ist kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Die Ombudsstelle können Sie hier kontaktieren:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: (02 11) 85 55
E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Die Webseite www.bedburg.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen an Barrierefreiheit voraus:
- Inhalte in leichter Sprache
- Veränderung der Textgröße/-farbe
- Veränderung der Schriftart
- Hervorheben durch eine Seitenmaske
- Vorder- und Hintergrundfarbe umstellbar
- Vorlesen (Lesegeschwindigkeit und Lautstärke einstellbar, Möglichkeit von Pausen, Zurück- und Vorspulen)
- Wörterbuch
- Übersetzer
- Einstellung in den Textmodus
- Herunterladen einer Audio-Datei
Alle oben genannten Webseiten und Dateien sind nachfolgend zur Nachvollziehbarkeit gelistet:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen:
https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5420140509100636414
Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102&from=DE
Europäische Norm EN 301 549 Version 2.1.2 (09-2018)
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018D1523&from=EN