Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland geltendes Recht. Danach müssen auch Vereine jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass sie datenschutzkonform agieren. Die NRW-Landesregierung hat Hinweise auf Fachinformationen und Praxisratgeber mit einfachen und praktischen Hinweisen für Vereine und andere zivilgesellschaftliche Organisationen zusammengestellt. Sie finden diese auf dem Engagementportal des Landes.
