Europawahl 2019 - Wahlhelfer gesucht
Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.
Europawahl
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltage
1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Informationen zum Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche finden Sie hier.
Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände zu gewährleisten, benötigt die Stadt Bedburg an diesem Tag mehr als 200 Wahlhelfer, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer Interesse an diesem Amt hat, meldet sich bitte
- per E-Mail: v.heyer@bedburg.de
- telefonisch unter 02272 / 402 566 (Frau Heyer),
- persönlich im Rathaus Bedburg, Zimmer 21.
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung am Tag der Wahl in bar ausgezahlt.
Alle Mitglieder des Wahlvorstandes sorgen am Wahltag für einen ordnungsgemäßen Ablauf im Wahllokal. Ebenso zählen sie nach der Abstimmung die Stimmzettel aus und stellen damit das Ergebnis ihres Wahlbezirks fest.
Jede/r Wahlberechtigte/r kann diese Aufgabe übernehmen. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Die genauen Einsatzzeiten werden vom jeweiligen Wahlvorsteher festgelegt. Ab 18:00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt.
Interessante Informationsvideos des Bundeswahlleiters für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie hier.