Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören:
- die Übernahme der Entgelte bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen sonstigen betreuten Wohnformen
- die Übernahme der Kosten bei Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanter und teilstationären Hilfen
- die Gewährung von Krankenhilfen bei Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heim- und Vollzeitpflege
- die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung
- die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege
- die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Bohne, Anja |
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Engels, Maike |
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zuständiges Amt:
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181
Bedburg - Kaster
Montag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Dienstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 18:00
und 14:00 bis 18:00
Mittwoch:
Von
08:30 bis 12:00
Donnerstag:
Von
08:30 bis 12:00
und 14:00 bis 16:00
und 14:00 bis 16:00
Freitag:
Von
08:30 bis 12:00