Wohlfahrtsförderung
Detailinformationen zur Dienstleistung als Tab-Set
Bis zum 31. März eines jeden Jahres können Bedburger Vereine einen Antrag auf Sport- bzw. Wohlfahrtsförderung für ihren Verein oder ihre Organisation für das laufende Jahr stellen.
Die Anträge zur Wohlfahrtsförderung finden Sie oben im Reiter "Formulare". Die Voraussetzungen für die Antragstellung und Förderung gibt es unter dem Reiter "Rechtliches".
Eine Wohlfahrtsförderung kann von den als förderungswürdig anerkannten Vereinen und Organisationen hingegen formlos beantragt werden. Die Wohlfahrtsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden der Stadt Bedburg, zu finden über den Reiter "Kontakt".
Die Öffnungszeiten beziehen sich auf das Rathaus der Stadt Bedburg. Das Fahrradparkhaus ist jederzeit zugänglich.
