Einrichtung von Haltverbotszonen und Straßensperrungen anlässlich des Karnevalsumzuges in Kirch-/Grottenherten
Am 20.02.2023, von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr:
Zur Durchführung des Karnevalsumzuges in Kirch-/Grottenherten erfolgt die Errichtung von Haltverbotszonen zur Freihaltung des Zugweges und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufstellung des Zuges sowie eine Sperrung von Straßenabschnitten zur seitlichen Absicherung des Umzuges.
Für die Durchführung des Umzuges und Freihaltung der beanspruchten Flächen werden folgende Haltverbotszonen im o. g. Zeitrauam eingerichtet:
- Butterstraße Ende Haus Nr. 40 bis Ende Haus Nr. 44 (beidseitig)
- Kalrather Str. zwischen Margarethenstr. und Ortsausgang Ri. Kalrath (beidseitig)
- Lambertsweg (einseitig, westl. FB-Seite)
- Weidgasse (einseitig, südl. FB-Seite)
- Gottesacker zwischen Ortseingang und Ringelgasse (einseitig, westl. FB-Seite)
- Am Scheideweg (beidseitig)
- Marienstraße (beidseitig)
Zur seitlichen Absicherung des Umzuges sind folgende Absperrungen vorzunehmen:
Ansprechpartner:
Stadt Bedburg; Tel.: 02272 / 402 - 615
Bild: © Stadt Bedburg