Stellvertretende Schiedsperson gesucht
Wir weisen darauf hin, dass das Amt der stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Bedburg frei wird. Interessierte können sich bis zum 12. März 2020 hierfür mit einem kurzen Lebenslauf schriftlich bei der Stadt Bedburg (Frau Courth, Rathaus Bedburg, Friedrich-Wilhelm-Straße 43, 50181 Bedburg) bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerber*innen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Gemäß § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
§ 2 Abs. 2 SchAG NRW
Schiedsperson kann nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht.
§ 2 Abs. 3 SchAG NRW
Schiedsperson soll nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
§ 2 Abs. 4 SchAG NRW
Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Bedburg für fünf Jahre gewählt (§ 3 SchAG NRW).
Bei Rückfragen steht Interessierten Frau Courth zur Verfügung.