3G-Regel für Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Bedburg bei einer Inzidenz über 35
Die aktuell gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat Änderungen für die Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien mit sich gebracht. Für diese gelten keine Sonderregelungen mehr, vielmehr fallen sie nun unter den Begriff „Veranstaltungen“. Daraus resultieren zwei unterschiedliche Verfahrensweisen bei einer Inzidenz über 35 bzw. unter 35. Hiervon betroffen sind auch die in Kürze beginnenden Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Bedburg.
Inzidenz über 35:
Bei einer Inzidenz über 35 gilt für die Gremiensitzungen ab sofort die 3G-Regel. Alle Teilnehmer*innen dieser – Rats- und Ausschussmitglieder, Zuhörer*innen etc. – müssen beim Eintritt in den Ratssaal im zentralen Rathaus in Kaster daher einen entsprechenden Nachweis über ihre Impfung bzw. Genesung oder einen Negativtest (Schnelltest oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Wer dies nicht tut, kann an der Sitzung nicht teilnehmen.
An den Sitzplätzen im Ratssaal besteht aufgrund des Nachweises keine Abstands- oder Maskenpflicht. Eine Maske ist lediglich beim Betreten des Rathauses und bis zum Einnehmen des Sitzplatzes bzw. beim Verlassen dieses bis zum Ausgang zu tragen.
Inzidenz unter 35:
Bei einer Inzidenz unter 35 kommt die 3G-Regel nicht zum Tragen. Stattdessen gilt jedoch im ganzen Rathaus – und damit auch im Ratssaal – eine Abstands- und Maskenpflicht.
Aktuell liegt die Inzidenz im Rhein-Erft-Kreis über 35, sodass für die bevorstehenden Gremiensitzungen der Stadt Bedburg im September derzeit die 3G-Regel gilt.
Weitere Corona-Regeln, unter anderem die Coronaschutzverodnung vom 20. August, finden Sie hier.