300 Millionen Euro schweres Förderprogramm für KMU – Für mehr Ladestationen an Orten des Alltags
Im Rahmen eines neuen Förderprogramms des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes vom 12. April bis 31. Dezember 2021 Anträge zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur einreichen. Ziel ist es, den Aufbau von Ladestationen an attraktiven Orten des Alltags zu beschleunigen, wie Supermärkten, Hotels, Restaurants, Schwimmbädern etc. …
Die Förderung hat ein Volumen von 300 Millionen Euro und deckt bis zu 80 Prozent der Investitionskosten. Sie basiert auf der neuen Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des BMVI. Die De-minimis-Förderung verläuft nach der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anträge. Ihre Anträge reichen Sie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ein.
Die Richtlinie erweitert die Fördermechanismen des BMVI für eine bedarfsgerechte flächendeckende und nutzungsfreundliche Ladeinfrastruktur in Deutschland. Begleitet wird die Ausgestaltung der Richtline durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die seit Anfang 2020 unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH den zügigen Aufbau der deutschen Ladeinfrastruktur vorantreibt.
Die Förderung ist als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhalten von der Pandemie-Krise besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch das Programm die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum verfügen diese Einrichtungen über eine hohe Anzahl an Stellplätzen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv macht. Auch kommunale Unternehmen wie Ver- und Entsorger können von der Förderung profitieren und dem Thema Ladeinfrastrukturaufbau mehr Relevanz verleihen.
- Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
- Gefördert wird der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (11 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 Euro Förderung pro Standort).
- Gefördert wird außerdem der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 Euro pro Ladepunkt (inklusive Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 Euro Förderung pro Standort).
- Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Bewilligungsbehörde sowie Ansprechpartnerin für administrative und förderrechtliche Fragen ist die BAV. Anträge sind über www.bav.bund.de einzureichen.
Für technische Fragen steht die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der Programmgesellschaft NOW GmbH per E-Mail zur Verfügung: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de
Kontakt:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Telefon: 0 49 41/6 02-5 55