Anträge für die Sport- und Wohlfahrtsförderung noch bis zum 31. März möglich
Bedburger Vereine aufgepasst: Noch bis zum 31. März 2026 gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Sport- bzw. Wohlfahrtsförderung für Vereine oder Organisationen für das laufende Jahr zu stellen. Die Anträge zur Sportförderung sowie die Voraussetzungen für die Antragstellung und Förderung gibt es hier auf unserer Homepage.
Eine Wohlfahrtsförderung kann von den als förderungswürdig anerkannten Vereinen und Organisationen hingegen formlos beantragt werden. Die Wohlfahrtsförderungsrichtlinien gibt es hier.
Sie haben noch Fragen? Dann melden Sie sich bei Vanessa Heyer (Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales; v.heyer@bedburg.de; 02272 – 402 566).
