Ausbruch der Geflügelpest in Bedburg
In einer Hobbyhaltung im Stadtgebiet von Bedburg ist die Geflügelpest (HPAI) festgestellt worden. Betroffen ist eine Tierhaltung in der Nähe der Ortschaften Pütz und Kirchtroisdorf. Das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises hat nach Vorliegen des amtlichen Befundes umgehend die vorgesehenen seuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern und andere Geflügelbestände zu schützen.
In der betroffenen Hobbyhaltung wurden bereits am Vortag rund 80 Tiere, darunter Hühner, Gänse und Enten, aus Gründen des Tier- und Seuchenschutzes tierschutzgerecht getötet. Grundlage hierfür war ein erstes Untersuchungsergebnis welches heute durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt wurde. Zudem werden umfassende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auf dem Gelände durchgeführt.
Die Verfügung legt zwei Zonen rund um den betroffenen Betrieb in Hürth fest: eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern sowie eine darin liegende Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern. Beide Gebiete unterliegen seuchenrechtlichen Vorgaben.
In der 10 Kilometer Überwachungszone dürfen Geflügel, gehaltene Vögel, Erzeugnisse, Futtermittel oder Materialien nicht in oder aus Betrieben verbracht werden (Verbringungsverbot). Eine Aufstallungspflicht gilt auch in diesem Bereich – das bedeutet, Geflügel ist so zu halten, dass es keinen Kontakt zu Wildvögeln hat. Halterinnen und Halter sind verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und ihre Bestände sorgfältig zu beobachten.
In der engeren 3,1 Kilometer Schutzzone gelten darüber hinausgehende Auflagen. Neben der bereits genannten Aufstallungspflicht und dem Verbringungsverbot für Tiere, Produkte und Materialien sind Betriebe und Halter verpflichtet, höhere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen umzusetzen.
Detaillierte Informationen zu den Zonen und Auflagen finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises.
