Haushalt der Stadt Bedburg für das Jahr 2024 freigegeben
Die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreis hat den durch den Rat der Stadt Bedburg beschlossenen Haushalt für das Jahr 2024 freigegeben. Ziel des Haushalts ist es, den Bedburgerinnen und Bedburgern attraktive Lebensbedingungen zu bieten und gleichzeitig den Strukturwandel in der Region als Möglichkeit zu sehen, um in die Zukunft der Stadt zu investieren.
„Bedburg ist eine Stadt im Wandel, mit diesem Haushalt wollen wir die damit verbundenen Herausforderungen für unsere Stadt meistern. Die Erhöhung der Grundsteuer ist für eine Kommune immer das letzte Mittel der Wahl und ist uns allen alles andere als angenehm. Wichtig ist, sich klarzumachen, dass wir damit die Zinsaufwendungen für Kredite reduzieren, um das Geld zielgerichteter in unsere Kitas, Schulen, Straßen und die Feuerwehr zu investieren. Jeder Cent, den wir nicht zu teuren Konditionen als Kredit benötigen, wirkt so doppelt“, erklärt Bürgermeister Sascha Solbach.
Der Haushalt sieht im Bereich der Forst- und Landwirtschaft eine Erhöhung der Grundsteuer A von 440 v. H. auf 550 v. H. und für Grundstückseigentümer bei der Grundsteuer B eine Erhöhung von 670 v. H. auf 850 v. H. vor. Für den Großteil der Bedburger Grundstückseigentümer bedeutet dies eine Mehrbelastung zwischen 7,50 Euro und 15 Euro pro Monat. Genauere Angaben sind den Änderungsbescheiden zu entnehmen, die zeitnah an die steuerpflichtigen Bedburgerinnen und Bedburger versendet werden.
Neben einem erhöhten Personalbedarf, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten, fließt ein Großteil der finanziellen Mittel in die wachsende Schul- und Bildungslandschaft. Die Investitionen in die kommunalen Windparks und in die Neuansiedlungen des interkommunalen Gewerbegebiets an der Autobahn 61 sollen dabei helfen, die Entwicklung der Stadt im Strukturwandel voranzutreiben.
Bereits am 9. April hatte der Rat der Stadt Bedburg den Haushalt für das Jahr 2024 auf den Weg gebracht. Auch dank der erneut konstruktiven Beratungen im Vorfeld der Abstimmung konnte der Haushalt mit Stimmen der SPD und FWG mehrheitlich beschlossen werden. Nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung am 8. Mai ist die Haushaltssatzung am 9. Mai 2024 in Kraft getreten. Der Haushalt sieht ein planerisches Jahresergebnis von rund minus 8,9 Millionen Euro vor, das durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann.