Öffentliche Beteiligung an der Lärmaktionsplanung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Im Zuge der 4. Runde der Lärmaktionsplanung ist nun auch die Stadt Bedburg erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan zu erstellen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Bedburg bietet Ihnen daher die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu reduzieren. Für die Planung der Stadt Bedburg relevante Lärmquellen sind die A61 und die L279. Die Lärmkartierung erreichen Sie hier. Stellungnahmen oder sonstige Anregungen zu den Lärmkarten können bis zum 10.12.2023 insbesondere per Post an die Stadt Bedburg, Fachdienst 5, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg oder per Mail an l.ackermann@bedburg.de gesendet werden.