Öffentliche Beteiligung an der Lärmaktionsplanung geht in die zweite Runde

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten - und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überarbeiten. Im Anschluss an die erste öffentliche Beteiligung erarbeitete die Stadt Bedburg bereits einen ersten Entwurf des Lärmaktionsplans (siehe unten).
Auf Grundlage der Lärmkartierung und dieses Entwurfs geht die öffentliche Beteiligung nun in die zweite Runde. Sie haben nun die Möglichkeit, uns weitere konkrete Hinweise zu Lärmproblemen oder Lösungsvorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung mitzuteilen. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Bedburg bietet Ihnen daher die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, die schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm zu reduzieren. Für die Planung der Stadt Bedburg relevante Lärmquellen sind die A61 und die L279. Stellungnahmen oder sonstige Anregungen zu den Lärmkarten können bis zum 26. Mai 2024 über www.beteiligung.nrw eingereicht sowie insbesondere per Post an die Stadt Bedburg (Fachdienst 5, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg) oder per Mail an Lara Ackermann (l.ackermann@bedburg.de) gesendet werden.