Trauungen in Bedburg • Neue Regelung lässt mehr Gäste zu
Eine gute Nachricht für alle Heiratswilligen: ab sofort können Trauungen wieder mit einem größeren Personenkreis in Bedburg stattfinden.
So können im Trauzimmer im Rathaus in Kaster neben dem Brautpaar sieben zusätzliche Personen an jeder Trauung teilnehmen. Bisher waren nur fünf weitere Personen erlaubt. Hierbei zählen Kinder unter 14 Jahren und der Standesbeamte nicht mit.
Als weitere Räumlichkeiten stehen ebenfalls der Arkadenhof des Schlosses Bedburg sowie die Räumlichkeiten der Außenstellen im Gut Hohenholz, der Bedburger Mühle sowie im Landhaus Danielshof zur Verfügung. Dort finden die Trauungen im jeweils größten Veranstaltungsraum oder - je nach Wetterlage - auch im Außenbereich statt.
Sowohl bei Feierlichkeiten im Schloss Bedburg als auch in den drei Außenstellen dürfen neben dem Brautpaar ab sofort weitere zwanzig Gäste anwesend sein. Auch hier zählen Kinder unter 14 Jahren und der Standesbeamte nicht mit. Bitte beachten Sie, dass Geimpfte und Genesene zu den 20 zugelassenen Gästen dazugehören. Die Zahl der Gäste wird nicht durch die allgemeine Verordnung, sondern durch die Stadt Bedburg festgelegt, da es sich bei einer standesamtlichen Trauung um eine behördliche Veranstaltung handelt. Eine Hochzeitsfeier, ein Essen oder ein Sektempfang sind derzeit leider noch nicht möglich.
Für die Durchführung der Trauungszeremonie gelten neben den individuellen vertraglichen Ausgestaltungen nach wie vor die aktuellen Corona-Regelungen. So sind die Abstandsregelungen von 1,50 m wie bisher zwingend einzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelungen je nach Infektionsgeschehen jederzeit widerrufen oder verändert werden können.