Urteil zur Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 10. April 2018 entschieden, dass das Bewertungsrecht, auf das die Erhebung der Grundsteuer fußt, aufgrund der über Jahrzehnte entstandenen Wertverzerrungen verfassungswidrig ist.
Durch das BVerfG wurde eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 gewährt, wobei die entsprechenden Regelungen des Bewertungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2019 reformiert werden müssen. In dieser Zeit sind neue gesetzliche Grundlagen für die Besteuerung von Grund und Boden zu schaffen sowie eine neue Hauptfeststellung durchzuführen. Diese dient dann als Basis der Grundsteuererhebung durch die Städte und Gemeinden, die vor Ort den Hebesatz festlegen.
Sobald nähere Informationen zur Reform der Gesetzgebung bzw. zur Übergangsregelung vorliegen, werden wir Sie entsprechend informieren.