Wahlen und Zensus
Das Wahlhelferehrenamt - Mittendrin statt nur dabei!
Wir suchen Dich: Am 9. Juni 2024 ist Europawahl, bei der die Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt werden. Damit die Wahl geordnet und korrekt abläuft, setzen wir auf die Unterstützung ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Neben dem üblichen Erfrischungsgeld von 50 Euro gibt es dieses Mal außerdem eine Verlosung unter allen Wahlhelfern mit attraktiven Preisen – lassen Sie sich überraschen!
Sie möchten Teil eines Wahlvorstands werden und für die Demokratie eintreten? Dann melden Sie sich am besten per E-Mail unter v.heyer@bedburg.de – gerne auch mit der Angabe Ihres Wunsch-Ortsteils bzw. des Wunsch-Wahllokals.
Hier finden Sie allgemeine Informationen für Wahlhelfer - oder solche, die es werden wollen:
Warum sollte ich Wahlhelfer werden?
„Die große Aufgabe der Demokratie, ihr Ritual und ihr Fest – das ist die Wahl!” (H.G. Wells). Und um große Aufgaben zu bewältigen, braucht es viele helfende Hände. So werden allein in Bedburg in den Urnen- und Briefwahllokalen knapp 250 Wahlhelfer und Wahlhelferinnen benötigt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Wählen ist ein Grundrecht unserer Demokratie und im Grundgesetz verankert. Dort heißt es unter anderem „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“, was bedeutet, dass das Volk - also alle Staatsbürger - durch Wahlen bestimmen darf, wer die Ausübung dieser Staatsgewalt stellvertretend übernehmen soll. Diese Wahlen finden allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt – und diese wichtigen Grundsätze können nur dann sichergestellt werden, wenn es auch am Wahltag Helfer gibt, die auf die Einhaltung und Umsetzung achten. Dabei ist der Aufwand im Vergleich zu den meisten anderen Ehrenämtern nicht groß - es beansprucht Sie lediglich einen Tag und gibt Ihnen die Gelegenheit, sich hier aktiv für die Demokratie einzubringen. Nicht zuletzt wird Ihr Einsatz bei der Wahl, ebenfalls im Gegensatz zu anderen Ehrenämtern, mit einem sogenannten „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 € belohnt.
Demokratie lebt also vom Mitmachen, und Sie sehen: Ohne Wahlhelfer ist die Durchführung von Wahlen schlicht nicht möglich!
Welche Voraussetzungen muss ich denn erfüllen, um Wahlhelfer werden zu können?
Grundvoraussetzung für den Einsatz in einem Urnen- oder Briefwahllokal ist, dass Sie für die entsprechende Wahl wahlberechtigt sind. Das bedeutet konkret:
Bundestagswahl:
deutsche Staatsangehörigkeit
seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnhaft
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
Europawahl:
seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union wohnhaft
am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
Kommunalwahlen:
deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit einer der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnhaft
am Wahltag mindestens 16 Jahre alt
Landtagswahl:
deutsche Staatsangehörigkeit
mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnhaft
am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
Besondere Erfahrungen oder Kenntnisse sind nicht erforderlich. Wichtig ist allerdings, dass Sie Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, denn der Wähler darf bei seiner Wahl im Wahllokal in keiner Weise beeinflusst werden. Außerdem muss ein Wahlhelfer verschwiegen sein – es könnte beispielsweise passieren, dass Sie als Hilfsperson einem Wähler bei der Stimmabgabe behilflich sein müssen und da dürfen Sie selbstverständlich nicht weitererzählen, wo der Wähler sein Kreuz gesetzt hat. Auch ob eine bestimmte Person von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat, dürfen Sie nicht verraten.
Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 7 - 8 Personen – dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter sowie 3 oder 4 Beisitzern. Die Wahlvorstände werden so zusammengesetzt, dass in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen dabei sind, die schon an mehreren Wahlen teilgenommen haben. Es werden Ihnen zur Vorbereitung Informations- und Schulungsmaterialien sowohl in Papierform als auch im Internet zur Verfügung gestellt. Etwa 1 – 2 Wochen vor dem Wahltermin werden für Interessenten auch Präsenzschulungen im Rathaus angeboten.
Bei der Einberufung wird grundsätzlich versucht, einen möglichst wohnortnahen Einsatzort oder, falls bekannt, einen Einsatz in Ihrem „Wunschbezirk“ oder „Wunschwahllokal“ zu finden. Wenn Sie mit dem Einsatzort oder Ihrer Funktion im Wahlvorstand nicht einverstanden sind, sprechen Sie das Wahlamt an, oft findet sich noch eine Lösung
Warum bin ausgerechnet ich einberufen worden? Und woher hat das Wahlamt überhaupt meine Daten?
Es melden sich zwar bei jeder Wahl freiwillige Wahlhelfer, doch bei der großen benötigten Anzahl der Helfer kommt das Wahlamt nicht umhin, darüber hinaus weitere Bürger zu verpflichten, die für die Übernahme dieses Ehrenamtes geeignet sind. Es gibt verschiedene Wege, freiwillig - oder auch unfreiwillig - in den städtischen Wahlhelferpool zu gelangen:
- freiwillige Meldung
- Vorschlagsliste von Parteien
- Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Wahlhelfer der vergangenen Jahre
Sie haben jederzeit ein Widerspruchsrecht und somit die Möglichkeit, der Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen zu widersprechen. Dann werden Sie aus dem Wahlhelferpool gelöscht. Eine kleine Besonderheit gibt es hier für Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes: sofern Sie der Datenspeicherung widersprochen haben, aber im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und Ihr Arbeitgeber Sie erneut benannt hat – wozu er gesetzlich verpflichtet ist -, wird Ihr Widerspruch wieder aufgehoben. Dies ist also kein Weg, zukünftig keine Einberufungen mehr zu erhalten. Hier empfiehlt es sich vielmehr, persönlichen Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen und über mögliche Gründe, weshalb eine Einberufung für Sie grundsätzlich nicht in Betracht kommt, zu sprechen.
Danke, aber nein - kann ich die Einberufung einfach so ablehnen, wenn ich keine Lust habe?
So einfach ist das nicht – wenn man einberufen wird, dann ist man auch grundsätzlich zur Annahme des Wahlehrenamtes verpflichtet. Die Ablehnung ist laut Gesetz nur in Ausnahmefällen möglich. Ob der benannte Grund zur Ablehnung ausreicht, entscheidet das Wahlamt und übersendet im Falle der Annahme der Ablehnung ein sogenanntes „Entpflichtungsschreiben“, welches Sie von der Tätigkeit am Wahltag entbindet.
Falls Sie die Einberufung nicht annehmen können, empfiehlt es sich daher, zusammen mit dem Rückantwortbogen aus dem Einberufungsschreiben direkt einen entsprechenden Nachweis beizufügen.
Krank werden kann jeder mal – sollte absehbar sein, dass Sie aus Krankheitsgründen kurzfristig am Wahltag trotz Zusage nicht helfen können, teilen Sie dies dem Wahlamt bitte möglichst frühzeitig mit, damit noch für Ersatz gesorgt werden kann. Erscheinen Sie am Wahltag trotz Einberufung und ohne vorherige Entpflichtung nicht, kann gegebenenfalls auch ein Bußgeld verhängt werden.
Wie muss ich mir so einen Wahltag vorstellen? Das ist doch bestimmt total langweilig!
Nein, so ein Tag im Wahllokal ist keineswegs langweilig und eintönig, da es viele verschiedene Aufgaben zu erledigen gibt. Beim Tagesablauf muss zwischen der „klassischen“ Wahl vor Ort im Urnenwahllokal und dem Briefwahllokal unterschieden werden, wo nur die gesammelten Wahlbriefe ausgezählt werden. Bis zum Ende der Wahlzeit verläuft der Tag je nach Einsatzort etwas anders:
Urnenwahllokal:
Am Wahltag treffen morgens um 07:30 Uhr alle Wahlhelfer in ihren jeweiligen Wahllokalen zusammen. In der Zeit bis zum Wahlbeginn muss das Wahllokal noch eingerichtet werden. Hierzu gehören z.B. das Bereitlegen der benötigen Unterlagen und Materialien sowie das Aufhängen von Hinweisschildern. Üblicherweise wird dann auch besprochen, wer die „Vormittagsschicht“ und wer die „Nachmittagsschicht“ übernimmt. Der Schichtwechsel findet in der Regel in der Mittagszeit statt.
Während der Wahlzeit gibt es für jedes Mitglied des Wahlvorstandes unterschiedliche Aufgaben: der Schriftführer prüft die Wahlberechtigung der eintreffenden Wähler und führt das Wählerverzeichnis, die Beisitzer geben beispielsweise die Stimmzettel aus und sorgen bei eventuellem Andrang für Ordnung. Um 17:45 Uhr sollten dann alle Wahlhelfer wieder zusammenfinden, damit die Stimmauszählung pünktlich beginnen kann. Hier zählen alle gemeinsam aus und entscheiden auch gemeinsam z.B. über strittige Stimmzettel.
Die Auszählung dauert – je nach Stimm-/Wahlbezirk, Wahlbeteiligung und Art der Wahl – ca. 2 – 3 Stunden. Im Anschluss muss natürlich auch noch gemeinsam aufgeräumt werden.
Briefwahllokal:
Am Wahltag treffen sich alle Wahlhelfer gemäß der in den Einberufungsschreiben mitgeteilten Uhrzeit – in der Regel am frühen Nachmittag - in ihren jeweiligen Wahllokalen. Hier gibt es daher keine Einteilung in Vormittags- und Nachmittagsschicht. Bis um 18 Uhr werden die Vorbereitungsarbeiten durchgeführt. Dazu gehört insbesondere das Aufschlitzen und Prüfen der roten Wahlbriefe. Ab 18 Uhr erfolgt nach dem Öffnen der Stimmzettelumschläge wie im Urnenwahllokal auch die Auszählung, die ebenfalls ca. 2 – 3 Stunden in Anspruch nehmen kann. Auch hier ist natürlich nach der Ergebnisermittlung noch aufzuräumen.
Aber ob Urnenwahllokal oder Briefwahllokal, es gilt immer der Grundsatz, der sich bewährt hat: Gründlichkeit vor Schnelligkeit!
Es ist keinem geholfen, wenn das Ergebnis zwar augenscheinlich schnell festgestellt wird, es aber irgendwo einen Fehler gibt, der dann aufwendig gesucht werden muss, was am Ende viel mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine ruhige und konzentrierte Stimmauszählung.
Das hört sich alles gut an, ich möchte mitmachen - wie werde ich denn jetzt Wahlhelfer?
Dazu wenden Sie sich einfach formlos per Post oder per Mail an das Wahlamt der Stadt Bedburg. Um Sie als Wahlhelfer registrieren zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Name
- Anschrift
- Telefonnummer(n)
- E-Mail-Adresse
- und evtl. die Angabe Ihres Wunschbezirks bzw. Wahllokals oder auch Ihrer Wunschfunktion im Wahlvorstand.
Sie werden dann im Wahlhelferpool erfasst und, wenn es eine entsprechende Einsatzmöglichkeit gibt, rechtzeitig vor der Wahl über Ihren Einsatz informiert.
Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und stehen natürlich für alle weiteren Fragen unter den obenstehenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.