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Erklärung zur Barrierefreiheit

Inhaltsbereich

[03.06.2022 Stand der Erklärung]

Die Stadt Bedburg ist bemüht, ihre Internetseite www.bedburg.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei nach WCAG 2.0 und barrierefrei nach BITV 2.0 zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.bedburg.de/

Zur besseren Nachvollziehbarkreit finden Sie hier die Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102&from=DE


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste (z. B. Vorder- und Hintergrundfarbe umstellbar)
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Veränderung der Textfarbe und Schriftart: Die Veränderung der Textfarbe und Schriftart mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt über die Browser-Einstellungen beziehungsweise über Browser-Addons.
  • Einstellung in den Textmodus: Die Einstellung in den Textmodus ist mit dem Tool Read Speaker möglich. 
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Eine Vorlesefunktion von Texten ist über das Tool Read Speaker möglich (Lesegeschwindigkeit und Lautstärke einstellbar, Möglichkeit von Pausen, Zurück- und Vorspulen). Auch das Herunterladen von Audiodateien ist über das Tool Read Speaker möglich.
  • Ein Wörterbuch sowie ein Übesetzer ist über das Tool Read Speaker möglich. 
  • Inhalte in leichter Sprache
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

  • Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung: Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung mittelfristig in Planung.

  • Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)

Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.


Feedback und Kontaktangaben

Ihre Hinweise und AnregungenUnser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Über dieses Formular können Sie Barrieren auf unserer Homepage an uns melden:

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Kontaktdaten
Barrierefrei Mangel


Die Referenz zu der Seite, die Sie melden möchten, konnte nicht automatisch ermittelt werden. Bitte geben Sie die URL manuell ein.

Bestätigung und Versand
Zum Ausschluss von automatisch übermittelten Einträgen (Spam), geben Sie den Sicherheitscode ein, wie er im nachfolgenden Bild angezeigt wird.

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Durchsetzungsverfahren

Selbstverständlich können Sie uns auch telefonisch, postalisch oder per E-Mail auf mögliche Fehler der Barrierefreiheit aufmerksam machen. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen zurückmelden.


Webredaktion der Stadt Bedburg 
  
Stadt Bedburg

Fachdienst 7

Nico Schmitz (02272 / 402 - 127, n.schmitz@bedburg.de)

Dominic Gregor (02272 / 402 - 125, d.gregor@bedburg.de)

Am Rathaus 1
50181 Bedburg


Ombudsverfahren (§§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW):

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Ombudsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für

Menschen mit Behinderungen, einen Antrag auf Einleitung eines Ombudssverfahrens nach dem § 10 d des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) stellen.

Diesen finden Sie hier:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/antrag_ombudsverfahren_0.pdf

Die Ombudsstelle nach § 10 d des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) steht den Nutzerinnen und Nutzern bei Websites oder mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes, die nicht barrierefreie Inhalte enthalten, zur Verfügung. Sie soll den Betroffenen ein niedrigschwelliges Verfahren bieten, wenn eine Einigung oder Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich ist. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger öffentlicher Belange diese beheben kann.

Das Ombudssverfahren ist kostenlos. Es muss auch kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Ombudsstelle können Sie hier kontaktieren:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

Tel.: (02 11) 85 55

E-Mail: Ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.d


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 03.06.2022 angepasst. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
 

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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montags- und dienstagsvormittags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Die Maskenpflicht im zentralen Rathaus in Kaster entfällt. Es besteht aber weiterhin die Empfehlung, eine Maske zu tragen. Diese Regelung gilt für den Besuch sämtlicher Organisationseinheiten.

Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses einen Termin buchen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++
   
+++ Wir stellen auf bargeldloses Zahlen um.
Mehr erfahren Sie hier. +++

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