Grundbesitzabgaben
informiert über die Abgaben 2026
Grundsteuer
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Kanalbenutzungsgebühren:
(Ansprechpartner/in: Frau Claßen, Frau Ley, Herr Schmitz, Tel.: 02272 402-441, E-Mail: steuern@bedburg.de)
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage (Kanalisation, Kläranlage usw.) erhebt die Stadt Bedburg zur Deckung der ansatzfähigen Kosten Kanalbenutzungsgebühren entsprechend der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse.
Die Stadt Bedburg erhebt entsprechend der Gesetzgebung bzw. der Rechtsprechung getrennte Gebühren für die Beseitigung und Klärung von Schmutz- und Niederschlagswasser.
Als Maßstab für die Bemessung der Schmutzwassergebühr wird der durch das Wasserversorgungsunternehmen übermittelte Frischwasserverbrauch des jeweiligen Objektes herangezogen.
Bekanntlich wechselte zum Jahresbeginn 2026 das Wasserversorgungsunternehmen. Durch diesen Wechsel kam es insbesondere im letzten Quartal 2025 zu Zwischenablesungen der Wasserzähler und dadurch in vielen Fällen auch zu Korrekturen von Vorjahren. Infolgedessen wurden der Stadtverwaltung Verbräuche für unterschiedlichste Zeiträume geliefert, die eine automatisierte Übernahme erschwerten und einen hohen manuellen Aufwand auslösten. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Einzelfall zu Übertragungsfehlern gekommen sein kann. Daher wird darum gebeten, die veranlagte Schmutzwassermenge auf dem Bescheid mit den vom Wasserversorger in Rechnung gestellten Verbräuchen vergleichen. Maßgeblich ist – abhängig vom jeweiligen Ablesemonat – der letztjährige Jahresverbrauch innerhalb des Zeitraums 2024 – 2025 (z. B. April 2024 bis April 2025 = Maßstab der Gebühr 2026). Bei Abweichungen melden Sie sich bitte bei den auf dem Bescheid bzw. in diesem Beiblatt angegebenen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen der Stadtverwaltung.
Einen evtl. gemeldeten Abzug nicht in die Kanalisation eingeleiteter Frischwassermengen ersehen Sie auf Ihrem Abgabenbescheid unter der Kategorie „Schmutzwasser Abzugsmenge“.
Die Schmutzwassergebühr beträgt für das Jahr 2026 je Kubikmeter 3,52 €.
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten bzw. überbauten und/oder versiegelten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann und beträgt für das Jahr 2026 für jeden Quadratmeter 0,91 €.
Informationen zu den Gebührenänderungen für das Jahr 2026 sowie viele weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Abfallentsorgungsgebühren:
(Ansprechpartner: Herr Jütten, Tel.: 02272 402-890, E-Mail: abfall@bedburg.de)
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung erhebt die Stadt Bedburg zur Deckung der entstehenden Kosten Abfallentsorgungsgebühren. Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Gebühren ist die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Bedburg.
Gebührenmaßstab der Abfallentsorgungsgebühr ist die Größe des Restmüllbehälters und der Leerungsrhythmus.
Eingerechnet in die einheitliche Abfallentsorgungsgebühr sind alle Abfallentsorgungsleistungen einschließlich der Bioabfallentsorgung wie folgt:
- bis zu einer Restmülltonnengröße von einschließlich 120 l: eine 120 l Biotonne
- für eine 240 l Restmülltonne: eine 240 l Biotonne
- für einen 770 l Restmüllcontainer: drei 240 l Biotonnen
- für einen 1.100 l Restmüllcontainer: vier 240 l Biotonnen
Es handelt sich hier um eine endgültige Gebühr, es erfolgt keine Abrechnung im nächsten Jahr.
Die Abfallentsorgungsgebühr beträgt jährlich bei zweiwöchentlicher Leerung je
60 l Restmülltonne | 186,40 € |
80 l Restmülltonne | 226,70 € |
120 l Restmülltonne | 307,41 € |
240 l Restmülltonne | 603,47 € |
770 l Restmüllcontainer | 1.914,39 € |
1.100 l Restmüllcontainer | 2.694,70 € |
Bei vierwöchentlicher Leerung beträgt die Abfallentsorgungsgebühr je 60 l Restmülltonne 125,82 €/jährlich.
Bei wöchentlicher Leerung beträgt die Abfallentsorgungsgebühr je 1.100 l Restmüllcontainer 4.916,14 €/jährlich.
Wird auf die eingerechnete/n Biotonne/n verzichtet, so wird eine Gebührenreduzierung
- je zustehender 120 l Biotonne von 59,00 €/jährlich
- je zustehender 240 l Biotonne von 112,00 €/jährlich festgesetzt.
Wird statt einer eingerechneten 240 l Biotonne eine 120 l Biotonne angemeldet, so wird eine Gebührenreduzierung von 53,00 €/jährlich festgesetzt. Wird statt einer eingerechneten 120 l Biotonne eine 240 l Biotonne angemeldet, so wird ein Gebührenaufpreis von 53,00 €/jährlich festgesetzt.
Meldet die/der Gebührenpflichtige neben der oder den eingerechneten Biotonnen eine oder mehrere zusätzliche Biotonnen an, so wird eine Jahresgebühr fällig von
- 59,00 € für eine 120 l Biotonne
- 112,00 € für eine 240 l Biotonne.
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Straßenreinigungsgebühren:
(Ansprechpartner/in: Frau Claßen, Frau Ley, Herr Schmitz, Tel.: 02272 402-441, E-Mail: steuern@bedburg.de)
Grundlage der Gebührenerhebung ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung. Wird eine regelmäßige Fahrbahnreinigung durch die Stadt bzw. durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen vorgenommen, wird eine Straßenreinigungsgebühr erhoben.
Findet Winterdienst in der jeweiligen Straße statt, wird eine entsprechende Gebühr für die Winterwartung festgesetzt. Folgende Gebührensätze wurden entsprechend der Kalkulation vom Rat der Stadt Bedburg beschlossen:
Fahrbahnreinigung
Winterwartung
bei Anliegerstraßen
2,22 €
0,36 €
bei innerörtlichen Straßen
2,11 €
0,34 €
bei Hauptgeschäftsstraßen
2,00 €
0,31 €
bei überörtlichen Straßen
1,89 €
0,29 €
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Sollten Sie noch Fragen zu den Abgaben oder deren Ermittlung haben, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bedburg unter den o. a. Rufnummern.
