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Hilfe für Betroffene von Unwetterereignissen

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Die Stadt Bedburg erhält 300.000 Euro Soforthilfe aus dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, um den Menschen zu helfen, die durch den Starkregen am 9. September 2025 schwere Schäden erlitten haben. Auf Initiative der Stadt Bedburg stellt das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 300.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung. Diese Hilfe kommt allen Bedburgerinnen und Bedburger zugute, die durch das Unwetter in Not geraten sind.

Gleich nach dem Starkregenereignis vom 9. September hatte die Stadt Bedburg den betroffenen Familien Wohnraum vermittelt und Container aufgestellt, in denen beschädigter Hausrat kostenfrei entsorgt werden konnte. Darüber hinaus wurden die Betroffenen mit Getränken und Lebensmitteln versorgt, der Bauhof sowie der Technische Dienst der Stadt Bedburg half bei den Aufräumarbeiten. Neben weiteren Beratungsangeboten fand zuletzt eine Kunstauktion statt. Der Erlös dieser Auktion in Höhe von 4.500 Euro sowie eine weitere Spende der Kreissparkasse Köln in Höhe von 1.000 Euro kommen nun den Betroffenen aus der Ressourcenschutzsiedlung zugute.

Nach den direkten Hilfsangeboten in den einzelnen Bedburger Ortsteilen ist die sogenannte Soforthilfe nun ein weiterer wichtiger Schritt, um die betroffenen Familien zu unterstützen. Die Mittel in Höhe von 300.000 Euro stammen aus der Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden, kurz Richtlinie Naturkatastrophen, die durch das NRW-Landesministerium des Innern erlassen wurde.

Höhe der Soforthilfe und Bedingungen

Alle vom Starkregenereignis betroffenen Haushalte in Bedburg können die Soforthilfe ab sofort beantragen. Die Antragsformulare stehen auf der Homepage der Stadt Bedburg zur Verfügung oder können im Rathaus Kaster abgeholt werden. Die Anträge müssen bis spätestens 20. Februar 2026 eingereicht werden – entweder postalisch (Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, z. H. Vorzimmer Verwaltungsvorstand) oder per E-Mail an stadtverwaltung@bedburg.de.

Die Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Ein-Personen-Haushalte erhalten eine Unterstützung von 2.000 Euro, für jede weitere im Haushalt gemeldete Person werden zusätzlich 1.000 Euro gewährt. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können bis zu 5.000 Euro je Betriebsstätte erhalten.

Die Voraussetzungen für die Soforthilfe umfassen unter anderem einen Schaden von mindestens 5.000 Euro oder den Verlust des Hausstandes sowie die Bestätigung, dass keine oder nicht ausreichende Versicherungsleistungen für die Schäden aufkommen. Betroffene müssen zudem erklären, dass es sich um ihren Hauptwohnsitz handelt.

Hier finden Sie die Anträge: 

Anträge auf Soforthilfe für Privathaushalte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Antrag auf Soforthilfe für Privathaushalte

Antrag auf Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Anträge müssen bis spätestens 20. Februar 2026 eingereicht werden – entweder postalisch (Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, z. H. Vorzimmer Verwaltungsvorstand) oder per E-Mail an stadtverwaltung@bedburg.de.

Richtlinie Naturkatastrophen zum Nachlesen

Die Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen) als PDF zum Nachlesen oder online über folgenden Link: Website Richtlinie Naturkatastrophen

Alle Fragen und Antworten in den FAQs: 

Was ist die Soforthilfe Starkregen Bedburg?

Die Landesregierung hat den Starkregen im Stadtgebiet Bedburg vom 09.09.2025 mit Beschluss vom 02.12.2025 als Ereignis im Sinne der Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen) anerkannt. Das NRW-Landesministerium des Inneren hat daraufhin Mittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung gestellt, die als Starthilfe gewährt werden, um bei akuten Notlagen (Zerstörung von Hab und Gut) eine finanzielle Überbrückung zu ermöglichen. Nach den direkten Hilfsangeboten in den einzelnen Bedburger Ortsteilen ist die Soforthilfe nun ein weiterer wichtiger Schritt, um die betroffenen Haushalte zu unterstützen. Es soll die Möglichkeit gegeben werden, eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts oder durch andere Maßnahmen finanziell zu bewältigen. Hierzu leistet die Soforthilfe einen wichtigen Beitrag.

An wen richtet sich die Soforthilfe Starkregen Bedburg?

Auszahlungen können ausschließlich vorgenommen werden an Betroffene des Starkregenereignisses vom 09.09.2025 im Gebiet der Stadt Bedburg. Betroffene müssen mit Hauptwohnsitz in Bedburg leben. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden oder ein Verlust des Hausstandes entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird.

Wie hoch ist die Soforthilfe?

Die Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Ein-Personen-Haushalte erhalten eine Unterstützung von 2.000 Euro, für jede weitere im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldete Person werden zusätzlich 1.000 Euro gewährt. Auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können bis zu 5.000 Euro je Betriebsstätte erhalten.

Wie sind die Antragsvoraussetzungen für Privathaushalte?

a) eine Eigenerklärung über den Hauptwohnsitz für die betroffene Immobilie,

b) eine plausible Eigenerklärung darüber, dass nach Selbsteinschätzung im eigenen Haushalt ein Schaden in Höhe von mindestens 5 000 Euro oder ein Totalverlust des Hausstandes von geringerem Wert entstanden ist und

c) eine Eigenerklärung, dass der durch das Schadensereigniseingetretene Mindestschaden beziehungsweise der Totalverlust nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird oder mit einer diesbezüglichen Versicherungsleistung nicht oder nicht zeitnah zu rechnen ist.

Was ist mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben?

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können einen Festbetrag von 5.000 Euro je Betriebsstätte erhalten. Die Soforthilfe dient land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Abmilderung von finanziellen Belastungen durch:

a) die Räumung und Reinigung der von einer Naturkatastrophe betroffenen Betriebsstätten,

b) den kurzfristigen und/oder provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen inklusive Warenbestand und Inventar und sonstige Wiederanlaufausgaben sowie

c) sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensabwehr und Schadensbeseitigung nach einer Naturkatastrophe.

Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Betrieben werden nur insoweit umfasst, als sie sich auf Betriebsstätten beziehen.

Was sind die Antragsvoraussetzungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe:

Antragsvoraussetzung ist der glaubhafte Nachweis über einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb mit Sitz in Bedburg und eine plausible Eigenerklärung darüber, dass der geschädigten Person ein Schaden in Höhe von voraussichtlich mindestens 5 000 Euro an dieser Betriebsstätte auch nach Abzug der zu erwartenden Versicherungsleistungen entstanden ist. Die Betriebsstätte muss räumlich getrennt von Wohnbereichen sein.

Was ist mit anderen Gewerbebetrieben?

Die Landesrichtlinie, nach der wir die Regulierungen vornehmen, lässt nur Auszahlungen an Betriebe der Land- oder Forstwirtschaft zu.

Bis wann müssen die Anträge bei der Stadt Bedburg vorliegen?

Die Anträge müssen bis spätestens 20. Februar 2026 eingereicht werden – entweder postalisch (Stadt Bedburg, Vorzimmer Verwaltungsvorstand, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg) oder per E-Mail an stadtverwaltung@bedburg.de.

Wo bekomme ich die Anträge?

Die Antragsformulare finden Sie im oberen Teil dieser Seite oder können am Empfang im Rathaus Kaster während der üblichen Dienstzeiten abgeholt werden.

Werden meine Angaben überprüft?

Ja, die Stadt Bedburg überprüft die Angaben und wird ggf. ergänzende Nachweise verlangen. Bitte füllen Sie daher die Antragsformulare möglichst umfassend aus und reichen – so vorhanden – Belege o.ä. ein. Ein Nachweis, wie stark das Regenereignis war, ist nicht erforderlich.

Bietet die Stadt Bedburg Beratungsleistungen an?

Da es sich um eine Landesrichtlinie handelt, die nun erstmalig in einer Kommune angewandt wird, kann die Stadt Bedburg leider keine Beratungsleistungen anbieten.

Wie bekomme ich das Geld?

Wenn der Antrag vollständig und bewilligungsreif ist, wird Ihnen das Geld ab Anfang 2026 durch die Stadt Bedburg direkt auf Ihr Konto überwiesen. Barauszahlungen sind nicht möglich.

Meine Lebensgefährtin hat ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt. Zählt sie mit zu meinem Haushalt?

Nein. Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe müssen ihren Hauptwohnsitz in Bedburg haben.

Was ist mit Anträgen die nach dem 20. Februar 2026 gestellt werden?

Diese liegen außerhalb der vorgeschriebenen Antragsfrist und können leider nicht mehr entgegengenommen und bearbeitet werden.


Weitere Hilfsangebote: 

Initiative "Handwerk baut auf"

Hier können Sie unkompliziert und gezielt Handwerksbetriebe in Ihrer Nähe finden. Nutzen Sie die Filterfunktion und geben Sie einfach Ihren Standort und das gewünschte Gewerk ein. Sodann können Sie sich als Betroffene*r registrieren und gezielt nach dem passenden Handwerksbetrieb suchen.

Betroffene haben außerdem die Möglichkeit, Projektanzeigen zu erstellen. Mit nur wenigen Klicks ist das Erstellen einer Projektanzeige möglich. Interessierte Betriebe können sich im Anschluss auf Ihre Anzeige melden. Um Projektanzeigen erstellen zu können, ist ebenfalls eine Registrierung nötig.

Link: www.handwerk-baut-auf.de

Flyer Handwerk baut auf!

Flyer Wann ist eine Handwerksausübung berechtigt? oder: Wer darf was im Handwerk?

Sozialpsychiatrischer Dienst des Rhein-Erft-Kreises

Der sozialpsychiatrische Dienst berät in psychosozialen Krisen und Notlagen und unterstützt bei der Weitervermittlung in Hilfesysteme. Das Angebot richtet sich an alle Personen ab dem 18. Lebensjahr. In Bedburg findet dienstags regelmäßig eine Sprechstunde durch die Sozialarbeiterin Frau Pantel statt. Eine vorherige Anmeldung zu Planungszwecken ist dabei erforderlich. Betroffene können sich gerne per E-Mail, telefonisch bei Frau Pantel oder im Sekretariat melden, um einen Termin für ein orientierendes Gespräch zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie im unten verlinkten Flyer.

Agata Pantel
agata.pantel@rhein-erft-kreis.de
Tel. +49 2271 83-15318

Sekretariat
spdi@rhein-erft-kreis.de
Tel. +49 2271 83-153-67 oder -68

Flyer Sozialpsychiatrischer Dienst

Schwangerschaftsberatungsstelle vom Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e. V.

Bei der Schwangerschaftsberatungsstelle mit Sitz in Bergheim erhalten Familien aus Bedburg Beratung und Unterstützung in psychosozialen Fragestellungen und zu finanziellen Hilfen für Familien mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr.

Link: Schwangerschaftsberatung esperanza

Weitere Informationen und Hilfestellungen

Broschüre Wiederaufbau nach dem Hochwasser

Die Broschüre zeigt Strategien und Maßnahmen für einen dauerhaften und umweltfreundlichen Wiederaufbau Ihrer Immobilie nach einem Hochwasserereignis auf.

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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++

© Stadt Bedburg 2026

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