Information DSGVO Realsteuern und Gebühren
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten zu abgaberechtlichen Zwecken, soweit die Abgabenordnung (AO) und das Kommunalabgaben-gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) unmittelbar oder mittelbar anzuwenden sind. Wenn durch den Fachdienst 2 (Finanzen) oder 6 (Hochbau, Tiefbau, Bauhof) der Stadt Bedburg personenbezogene Daten verarbeitet werden, bedeutet dies z. B. Datenerhebung, -speicherung, -verwendung, -übermittlung und -bereitstellung, aber auch -löschung. |
Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen Steuern Gebühren Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachdienst 2 Am Rathaus 1 50181 Bedburg Telefon: 02272/402-409 E-Mail-Adresse: s.spohr@bedburg.de Internet-Adresse: www.bedburg.de Stadt Bedburg Der Bürgermeister Fachdienst 6 Am Rathaus 1 50181 Bedburg Telefon: 02272/402-210 E-Mail-Adresse: s.posthaus@bedburg Internet-Adresse: www.bedburg.de |
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten Behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Bedburg Am Rathaus 1, 50181 Bedburg Telefon: 02272/402-101 oder -124 E-Mail-Adresse: datenschutz@bedburg.de |
Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung und Pflicht zur Bereitstellung der Daten Um die o. a. Steuern, Gebühren und die zugehörigen Nebenleistungen (z. B. Verspätungs- zuschläge, Zinsen) nach den Vorschriften der AO, des KAG sowie der einschlägigen Steuergesetze und der kommunalen Satzungen gleichmäßig festsetzen und erheben zu können, benötigt die Stadt Bedburg personenbezogene Daten (§ 85 AO). Ihre personenbezogenen Daten werden nur in dem abgabenrechtlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b AO). Nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen dürfen die zur Durchführung eines steuerlichen Verfahrens erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke verarbeitet werden (Weiterverarbeitung nach § 29c Abs. 1 AO). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 24.05.2016 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Grund- und Gewerbesteuer: Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung betreffend Grund- und Gewerbesteuer nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i. V. m. § 29b Abs. 1 AO ist gegeben. Die zur Ermittlung der Steuerpflichtigen und der steuerrelevanten Sachverhalte, zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Grund- und Gewerbesteuer erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß § 1 Abs. 2 AO und den dort genannten Bestimmungen der AO i. V. m. dem Grundsteuergesetz bzw. Gewerbesteuergesetz verarbeitet. Die nach § 93 AO bestehende Auskunftspflicht ist zu beachten. Gebühren und Hundesteuer: Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung betreffend Gebühren und Hundesteuer nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i. V. m. § 3 DSG NRW ist gegeben. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der jeweiligen Gebührensatzung der Stadt Bedburg ist § 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. §§ 1, 2 und 4 KAG. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg ist § 7 Gemeindeordnung NRW i. V. m. §§ 1, 2 und 3 KAG. Die zur Ermittlung der Abgabenpflichtigen und der abgabenrelevanten Sachverhalte, zur Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Benutzungsgebühren bzw. der Hundesteuer erforderlichen personenbezogenen Daten werden gemäß § 12 KAG und den dort genannten Bestimmungen der AO i. V. m. der jeweiligen Gebührensatzung bzw. Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg in der jeweils gültigen Fassung verarbeitet. Die nach § 93 AO bestehende Auskunftspflicht ist zu beachten. |
Empfänger der personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten werden weitergegeben an:
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Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer Die Aufbewahrungsfrist für Steuer-/Abgabenakten beträgt 10 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, mit dem die Akte aus den laufenden Akten ausgeschieden ist bzw. die letzte Eintragung erfolgte. |
Rechte der Betroffenen Nach der DSGVO steht jeder betroffenen Person in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und auf Widerspruch (Art. 21) zu. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO steht Ihnen nicht zu, da die Verarbeitung Ihrer Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Art. 20 Abs. 3 DSGVO. |
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde Jeder betroffenen Person steht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichts-behörde nach Art. 77 DSGVO zu. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz: Grund- und Gewerbesteuer Hundesteuer, Gebühren Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Husarenstraße 30, 53117 Bonn Telefon: 0228/997799-0 E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de Internet: www.bfdi.bund.de Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Internet: www.ldi.nrw.de
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