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Werden Sie HeldIn für das eine Kind

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HeldIn für das eine Kind Sexualisierte Gewalt an Kindern passiert nicht irgendwo da draußen – sie passiert hier, mitten unter uns. In Familien, in Vereinen, in der Nachbarschaft, im digitalen Raum. Für betroffene Kinder bedeutet sie Angst, Scham, Verwirrung – und oft das Gefühl, niemandem glauben zu können und, noch schlimmer, dass ihnen niemand glauben wird.

Doch jedes Kind hat das Recht auf Schutz, und jedes Kind braucht Erwachsene, die hinsehen statt wegschieben. Genau hier beginnt Ihre Rolle.

Diese Seite informiert darüber, was sexualisierte Gewalt bedeutet, wie man Warnsignale erkennt und warum jedes Kind – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft – betroffen sein kann. Vor allem aber zeigt sie, warum Ihr Hinsehen Leben verändern kann:
Weil Kinder, die sich anvertrauen, mutig sind. Und weil Erwachsene, die hinhören, helfen können, den Kreislauf des Missbrauchs zu durchbrechen.

Die Stadt Bedburg möchte Sie mit dieser Kampagne ermutigen, aufmerksam zu sein, sensibel zu reagieren und Unterstützung zu suchen, wenn Sie unsicher sind. Denn Sie müssen das nicht alleine können – aber Sie können der Mensch sein, der den entscheidenden Schritt macht.


Werden Sie HeldIn für das eine Kind - Kamapgnenfilm

Der Film zur Kampagne der Stadt Bedburg


Fragen und Antworten zum Thema

Was ist sexuelle Gewalt / sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen?

Sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen und gegen deren Willen vorgenommen wird. Auch dann, wenn sie nicht wissentlich zustimmen können, weil sie körperlich, geistig, seelisch oder sprachlich unterlegen sind. Sexuelle Selbstbestimmung wird bei Kindern unter 14 Jahren aufgrund ihrer Entwicklung ausgeschlossen und somit können sie sexuellen Handlungen grundsätzlich nicht zustimmen. Sexuelle Handlungen an / vor Kindern unter 14 Jahren ist immer sexuelle Gewalt. Dabei ist es ganz gleich, ob Kinder „diesen Taten zustimmen“ und Täter*innen dies als Zustimmung interpretieren.

Wo fängt sexuelle Gewalt an?

Sexuelle Gewalt beginnt dort, wo bewusst die (körperlichen) Grenzen eines Kindes oder eines Jugendlichen übergangen und missachtet werden. Hierzu zählen sowohl Blicke, Starren, Worte, Geräusche, Gesten (hands-off) als auch tatsächliche Berührungen (hands-on). Sexuelle Gewalt kann auch digital begangen werden, in Form von Nachrichten, senden von Bildern und Pornofilmen. 

Wo findet sexuelle Gewalt statt?

Sexuelle Gewalt findet in unserer unmittelbaren Nähe statt und nicht woanders und weit weg. Weit weg und woanders findet sie aber auch statt! Sexualisierte Gewalt an Kindern findet in der eigenen Familie, im Bekanntenkreis, in der Nachbarschaft, bei Freizeitaktivitäten, als auch in Institutionen wie Kitas, Schulen und Vereinen statt. Sexuelle Gewalt wird in den meisten Fällen durch Personen verübt, die die Betroffenen und deren Familie ganz gut kennen. Fremdtäter*innen sind in der realen Welt, in der ein Übergriff an einem Kind vollzogen wird, eher selten. In der digitalen Welt ist die Zahl der Fremdtäter*innen wesentlich höher und nimmt deutlich zu. 

Woran erkennt man sexuelle Gewalt?

Es gibt kein Symptom oder Anzeichen, was ganz eindeutig auf sexuelle Gewalt schließen lässt. Wenn Kinder bzw. Jugendliche ihr „normal typisches Verhalten“ verändern und das ganz plötzlich oder aber auch schleichend, sollte genauer hingeschaut werden. Weitere Hinweise könnten sein:

  • Sexuell alters- & entwicklungsunangemessenes / auffälliges Verhalten
  • Introvertiertes / (unsichtbar werden) bzw. extrovertiertes (aggressives unangemessenes) Verhalten
  • selbstverletzendes Verhalten
  • (enorme) Gewichts Zu- oder Abnahme / Essensverweigerung bis hin zum „viel zu viel“ Essen
  • Unspezifische Symptome wie Kopf- & Bauchschmerzen
  • Hauterkrankungen bis hin zu Waschzwängen bzw. mangelnde Körperhygiene
  • Drogen- und / oder Alkoholkonsum
  • Probleme in der Schule
  • Schlafstörungen

Wer ist von sexueller Gewalt betroffen?

Jedes Kind, ganz gleich welchen Geschlechts, kann von sexueller Gewalt betroffen sein. Aktuelle Studien zeigen, dass es einen Geschlechterunterschied in der Betroffenheit von sexueller Gewalt gibt. So sind Mädchen (2/3) häufiger als Jungen (1/3) betroffen. Kinder, die eine kognitive / körperliche Beeinträchtigung haben, sind sogar besonders gefährdet, sexuelle Gewalt zu erleiden. Dabei spielt die soziale Schicht, in der ein Kind lebt, keine besonders gewichtige Rolle. Sexuelle Gewalt ist eine reale Gefahr, die jederzeit, überall und tagtäglich in großer Zahl an Kindern und Jugendlichen ausgeübt wird.

Können Kinder sich das ausdenken?

Es ist sehr, sehr unwahrscheinlich, dass Kinder sich Szenarien, Fantasien oder Geschichten dazu ausdenken oder gar wissentlich „Lügen“, denn sexuelle Handlungen von / mit Erwachsenen gehören nicht zur Erfahrungswelt von Kindern. Darüber hinaus ist sexuelle Gewalt mit Scham und Abwertung bei den Betroffenen besetzt, was es noch unwahrscheinlicher macht, dass sie sich solche Geschichten ausdenken, „um sich wichtig zu machen“. Generell gilt: Je jünger ein Kind ist, desto unbedingter sollte man diesem Kind glauben, wenn es von solchen Situationen berichtet.

Auch wenn sexuelle Handlungen zur Lebens- & Erfahrungswelt von Jugendlichen gehören, ist es dennoch sehr, sehr selten, dass diese sich solche Szenarien ausdenken, um einen Erwachsenen zu schaden. Die Angst vor Stigmatisierung oder eine Mitschuld unterstellt zu bekommen ist groß.

Wer sind die Täter*innen?

Täter*innen sind sehr wahrscheinlich in der analogen Welt Menschen, die beliebt sind, die gemocht werden und denen vertraut wird. Sie engagieren sich. Sie sind Menschen, ohne äußerliche Merkmale und Kindern und Jugendlichen positiv zugewandt.

Es fällt schwer, sich so einen Menschen als Täter*in vorzustellen – es wird leichter fallen, sich die Szenarien als Übertreibung oder Fantasie des Kindes vorzustellen. Sorgen Sie dafür, dass der Täter / die Täterin nicht mit den Worten an das betroffene Kind „Das glaubt dir sowieso keiner“ rechtbehalten wird! Wichtig ist, dass Sie den möglichen Täter / die Täterin nicht mit dem Vorwurf konfrontieren!

Es gibt mehr Täter als Täterinnen, aber auch Frauen verüben sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Das, was ihnen gemein ist, ist die Macht, die sie ausüben und durch die Tat ein Gefühl der Überlegenheit erlangen wollen. Einige Täter*innen sind pädophil (Störung der sexuellen Neigung), doch sind bei weitem nicht alle Täter*innen von dieser Störung betroffen.

Wie können wir helfen?

Hinsehen und wahrnehmen und sexuelle Gewalt generell und auch im „privaten“ Umfeld für möglich halten. Kindern und Jugendlichen aufmerksam zuhören, sie ernst nehmen. Wenn sich ein Kind Ihnen anvertraut, sind Sie genau die richtige Person, denn es sieht in Ihnen jemanden, der Hilfe leisten kann, den Missbrauchskreislauf zu durchbrechen. Lassen Sie sich fachkundig beraten, Sie müssen das nicht alleine schaffen.

Anlaufstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

  • Bedburgs Kinderschutzfachberatung: 02272/402-540
  • Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800 / 2255530
  • Online-Beratung bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend https://schreib-ollie.de
  • https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon
  • https://beauftragte-missbrauch.de/

Kampagne "Nicht wegschieben"

Weitere Informationen sowie wichtige Hinweise finden Sie auf der Homepage der Kampagne "Nicht wegschieben". Die Initiative ist ein Angebot vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM).

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Stadt Bedburg

Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
Email:
stadtverwaltung@bedburg.de

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++

© Stadt Bedburg 2025

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