Änderung der Gebühren für den Personalausweis ab 2026
Für das Jahr 2026 hat das Bundesministerium des Innern die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises angepasst. Für Antragstellende unter 24 Jahren wird eine Gebühr von 27,60 Euro (bislang 22,80 Euro) erhoben. Für Antragstellende ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 46,00 Euro (bislang 37,00 Euro). Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Für die Beantragung des Personalausweises wird der alte Personalausweis oder der Reisepass benötigt. Wenn Sie keinen Personalausweis oder Reisepass besitzen, müssen Sie die letzte Personenstandsurkunde vorlegen – das kann eine Geburts- oder Heiratsurkunde sein. Bei ausländischen Urkunden müssen Sie zusätzlich zum Original auch eine Übersetzung ins Deutsche durch einen anerkannten Übersetzer beilegen.
Zudem ist ein biometrisches Passbild erforderlich. Dieses Foto können Sie direkt vor Ort im Bürgerbüro an unserer Foto-/Daten-Terminal (Speed-Capture-Station) aufnehmen lassen oder in einem zertifizierten Fotostudio anfertigen lassen. Bitte beachten Sie, dass nur digitale Passbilder an die zuständigen Behörden übermittelt werden dürfen – Passbilder auf Papier werden nicht mehr akzeptiert. Eine Liste mit lizensierten Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
