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Bescheide werden nach Karneval versendet - Alle Fragen und Antworten zum Thema Gebühren

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Veröffentlicht am: 03.02.2026

Gebühren Zum Jahr 2026 verändern sich in einigen Bereichen die Benutzungsgebühren in der Stadt Bedburg. Die Anpassungen basieren auf den ansatzfähigen Kosten, die für Leistungen wie Müllentsorgung, Abwasserbeseitigung oder andere kommunale Angebote voraussichtlich entstehen werden. Eine genaue Übersicht über die jeweils geltenden Gebühren erhalten die Bedburgerinnen und Bedburger mit dem Gebührenbescheid, der nach den Karnevalstagen versendet wird.

Doch worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen Gebühren und Steuern? Und warum kann die Stadt Gebühren nicht einfach frei festlegen? Antworten auf diese und weitere häufige Fragen finden Sie im folgenden FAQ.

Wofür werden Benutzungsgebühren erhoben?

Gebühren werden für konkrete Leistungen der Stadt erhoben, die überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dienen. Klassischerweise sind dies die Grundbesitzabgaben (Abfall- und Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst), die Friedhofsgebühren und Gebühren für die Unterbringung von Geflüchteten bzw. wohnungslosen Personen.

Wer legt die Benutzungsgebühren fest?

Die einzelnen Gebührensätze werden durch den Rat der Stadt Bedburg per Satzungsbeschluss festgesetzt. Vor der Beschlussfassung der Satzung erfolgt eine Beratung der von der Verwaltung vorgelegten Gebührenkalkulation durch den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat.

Wer zahlt Benutzungsgebühren?

Die Person bzw. die Personengruppe, die die Leistung in Anspruch nimmt, ist auch gebührenpflichtig; und zwar in Höhe der jeweiligen Inanspruchnahme. Die Abfallbeseitigungsgebühr bemisst sich beispielsweise nach der Größe des genutzten Abfallgefäßes. Bei der Abwasserbeseitigung ist es der jeweilige Frischwasserverbrauch (Schmutzwassergebühr) bzw. der versiegelten Fläche (Niederschlagswassergebühr). Insbesondere bei diesen Gebührenarten gibt es per Gesetz bzw. Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Höhe der Friedhofsgebühr richtet sich beispielsweise nach der gewählten Grabart. So wird beim Erwerb bzw. der Grabherrichtung eines Grabs für eine Sargbestattung eine höhere Gebühr erhoben als für die Beisetzung in einem Urnengrab oder in einer Urnenstele. Hier fallen zusätzlich noch die Kosten des Krematoriums an.

Was unterscheidet Gebühren von Steuern?

Die direkte Gegenleistung, die bei einer Gebührenfestsetzung unmittelbar vorhanden sein muss. Bei der Anmeldung eines 80-Liter-Restabfallbehälters bezahlt der Nutzer oder die Nutzerin die Gebühr genau für diese Leistung. Bei der Abwasserbeseitigung zahlt die Abgabenpflichtigen die Schmutzwassergebühr nach der im Vorjahr verbrauchten Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der versiegelten Fläche des jeweilen Grundstücks.

Steuern sind allgemeine Deckungsmittel des Haushaltes. Hiermit werden beispielsweise Deckungsbeiträge für Schulen und Kindertagesstätten bzw. für der Straßen- und Grünflächenunterhaltung finanziert.

Kann die Stadt Gebühren einfach erhöhen, um Einnahmen zu erzielen?

Nein. Dem Rat ist vor der Festsetzung der Gebühren eine entsprechende Kalkulation vorzulegen. Das Kommunalabgabengesetz bestimmt, welche Kosten ansatzfähig sind, also berücksichtigt werden dürfen. Gebühren dürfen rechtlich gesehen nur so hoch sein, dass sie die ansatzfähigen Kosten decken.

Hat die Stadt Einfluss auf die Höhe der Gebühren?

Der Anteil der beeinflussbaren Kosten ist deutlich geringer als der Anteil der nicht beeinflussbaren Kosten. Verwaltung und Rat bestimmen aber natürlich – nicht zuletzt auch aufgrund von Vorschlägen aus der Öffentlichkeit – auch die Gebührenhöhe. Die Pflegeintensität auf Friedhöfen beeinflusst über die dadurch anfallenden Personalkosten die Gebührensätze für die Grabnutzung.

Die Anzahl und die Entleerungshäufigkeit von Straßenabfallbehältern tragen zur Sauberkeit der Stadt bei, bestimmen aber auch über den Personal- und Materialeinsatz die Höhe der Abfallbeseitigungsgebühr.

Warum steigen für das Jahr 2026 in einigen Bereichen die Gebühren?

Das hat verschiedene Ursachen. Einerseits steigen die ansatzfähigen Kosten (Personalkosten, Sach- und Dienstleistungskosten, kalkulatorische Kosten). Darüber hinaus verändern sich auch die jeweiligen Verteilungsmaßstäbe, was ebenfalls zur Veränderung der Gebührensätze führt.

Warum steigen beispielweise die Abwassergebühren, obwohl weniger Frischwasser verbraucht wird?

Genau aus diesem Grund. Sinkt der Verbrauch, verteilen sich die festen Kosten auf weniger Kubikmeter Wasser. Das kann dazu führen, dass der Preis pro Kubikmeter steigt. Zu beachten ist aber, dass die Reduzierung des Frischwasserverbrauchs im Einzelfall zur Reduzierung des individuellen Gebührenanstiegs beiträgt.

An wen können sich Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zum Gebührenbescheid wenden?

Die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeitenden der Stadt Bedburg finden Sie auf ihrem Gebührenbescheid.

 
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Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Telefon:
02272 / 402 - 0
Fax:
02272 / 402 - 149
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stadtverwaltung@bedburg.de

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Montag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag8:30 - 12:00 Uhr

Montagsvormittags und dienstags können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit der Unteren Bauaufsicht vereinbaren.

Bitte beachten Sie:

+++ Den Außendienst des Ordnungsamtes erreichen Sie per E-Mail unter aussendienst@bedburg.de oder telefonisch unter 02272 / 402 - 888. +++

+++ Für das Bürgerbüro können Sie sowohl auf unserer Homepage einen Termin buchen als auch direkt vor Ort am Terminal im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket für einen Termin ziehen. Für die Bereiche des Standesamtes und des Sozialamtes einschließlich der Wohngeldstelle sind Terminbuchungen derzeit weiterhin verpflichtend. Für den Besuch der anderen Organisationseinheiten des Rathauses werden diese dringend empfohlen. +++

+++ Neben Papiersäcken können Sie auch weiterhin fertige Ausweisdokument ohne vorherige Terminabsprache zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Bedburg im zentralen Rathaus in Kaster abholen.
Alle Informationen finden Sie hier. +++

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