Vereine aufgepasst: Neues Sportförderprogramm des Landes NRW
Mit dem Sportgeräteförderprogramm „Sportmaterial für neue inklusive Sportangebote“ des Landes Nordrhein-Westfalen sollen engagierte Vereine und andere gemeinnützige Institutionen dabei unterstützt werden, neue inklusive Sportangebote aufzubauen und damit einen aktiven Beitrag zur Stärkung von Inklusion in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Gefördert wird insbesondere die Anschaffung von Sportmaterialien, die für neue inklusive Angebote benötigt werden.
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Antragstellung ist ab sofort möglich; die eingehenden Anträge werden in der Reihenfolge ihres Posteingangs geprüft und bewilligt. Die Fördersumme beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 3.000 Euro pro Antrag. Insgesamt stellt das Land Nordrhein-Westfalen für dieses Programm Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung.
Im Rahmen des Verfahrens können Angebote für die benötigten Sportmaterialien bereits vor der Antragstellung eingeholt werden. Die tatsächliche Beauftragung darf jedoch erst nach Erhalt der Förderzusage erfolgen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie einer Belegliste. Sollte der bewilligte Förderbetrag nicht vollständig verwendet werden, ist der nicht verausgabte Differenzbetrag nach entsprechender Aufforderung an den Landessportbund NRW zurückzuzahlen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Antragsformulare werden auf der Internetseite des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (www.lsb.nrw) bereitgestellt.
Für Rückfragen zum Förderprogramm steht Ihnen der Landessportbund NRW zur Verfügung. Sie erreichen diesen per E-Mail unter forderprogramme@lsb.nrw.de.
Wir hoffen, dass das Förderangebot für Ihren Verein von Interesse ist und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Entwicklung neuer inklusiver Sportangebote!
