Sportförderung
Detailinformationen zur Dienstleistung als Tab-Set
Bis zum 31. März eines jeden Jahres können Bedburger Vereine einen Antrag auf Sport- bzw. Wohlfahrtsförderung für ihren Verein oder ihre Organisation für das laufende Jahr stellen.
Eine Wohlfahrtsförderung kann von den als förderungswürdig anerkannten Vereinen und Organisationen formlos beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Antragstellung und Förderung gibt es unter dem Reiter "Rechtliches".
Die Informationen zur Sportförderung finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie die Mitarbeitenden der Stadt Bedburg, zu finden über den Reiter "Kontakt".
Die Öffnungszeiten beziehen sich auf das Rathaus der Stadt Bedburg. Das Fahrradparkhaus ist jederzeit zugänglich.
