Netzwerkkoordination Kinderschutz
Die Jugendämter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Netzwerke zu bilden, die sich mit dem strukturellen Kinderschutz befassen und auseinandersetzen. Dies bedeutet, dass Rahmenbedingungen innerhalb des Netzwerks mit allen interdisziplinären Akteuren geschaffen werden, um eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sicherzustellen.
Teil des Netzwerks sollen sowohl alle Einrichtungen der Stadt Bedburg sein, die mit Kindern und Jugendlichen im formellen als auch im informellen und auch im freizeitpädagogischen (Bildungs-)Kontext arbeiten, als auch die Stellen, die bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung kontaktiert werden. Somit soll die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen noch effektiver und qualitativer verlaufen.
Fachkräfte profitieren innerhalb des Netzwerkes von einem fachlich-interdisziplinären Austausch, lernen feste Ansprechpartner*innen zu speziellen Fragestellungen kennen, können eine Fachberatung in Anspruch nehmen, Fortbildungsbedarfe äußern und an entsprechenden teilnehmen. Ein Perspektivwechsel auf Seiten der Fachkräfte, in dem Kinderschutz vom Kind her gedacht wird, ermöglicht neue Dimensionen in der Wahrung und Ausübung des Kinderschutzes.
Die Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt, zudem erreichen Sie die Kinderschutzfachkräfte des Jugendamtes werktags über die Hotline (02272 - 402 540) oder per Mail (8b-beratung@bedburg.de).
Teilnehmer des Netzwerks
Zum Netzwerk dazugehören:
- Der ASD / Jugendamt
- Insoweit erfahrene Fachkräfte
- Schulen
- Gesundheitsamt
- Polizei - und Ordnungsbehörden
- Familiengerichte und Verfahrensbeistände
- Kitas
- (Freie) Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Ärzte, Hebammen, Therapeuten
- Frühe Hilfen
Aufgaben und Ziel des Netzwerkes und der Koordinierenden
Gesteuert wird das Netzwerk Kinderschutz von der Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz. Zu den Aufgaben der Koordinierenden gehören:
- Netzwerkkoordinierungsstelle Kinderschutz
- Interdisziplinäre Kooperation und Aufbau von Netzwerken im Kinderschutz
- Kinderschutzkonzepte und Leitlinienentwicklung
- Verfahren im Kinderschutz
- Regelmäßige Qualitätsentwicklung zu Kinderschutzverfahren
- §8 b Beratung
Ziel des Netzwerkes und der interdisziplinären Zusammenarbeit ist es, dass die jeweiligen Fachkräfte noch sensibler und aufmerksamer auf ihre eigene Zielgruppe blicken, diese wahrnehmen um möglichst frühzeitig eine Kindeswohlgefährdung erkennen und entsprechend adäquat und sicher zum Wohle des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu handeln.
